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Entfaltung des Risikokapitalmarkts in Europa


Steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen: Europäische Kommission leitet Konsultation ein
Risikokapitalinvestitionen: Hindernisse beseitigen und gleichzeitig Steuerumgehung und -hinterziehung verhindern

(07.08.12) - Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um praktische Beispiele für Probleme im Bereich der direkten Steuern zu sammeln, die auftreten, wenn Risikokapital grenzüberschreitend investiert wird. Aufgrund von Inkohärenzen zwischen den Steuersystemen der 27 Mitgliedstaaten der EU können Risikokapitalfonds bei grenzüberschreitenden Investitionen mit Doppelbesteuerung sowie mit steuerrechtlicher Ungewissheit und verwaltungstechnischen Hindernissen konfrontiert sein. Diese Probleme könnten die volle Entfaltung des Risikokapitalmarkts in Europa behindern und dadurch die Finanzierung der innovativsten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) in der Europäischen Union gefährden.

Algirdas Šemeta, für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte: "Risikokapital ist eine wesentliche Finanzierungsquelle für Unternehmen, insbesondere für innovative Start-up-KMU, die die Kosten der Entwicklung von Know-how tragen müssen. KMU sind das Rückgrat der Wirtschaft in der EU und tragen zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen bei. Daher müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam Lösungen für steuerliche Hindernisse finden, die grenzüberschreitendem Risikokapital in der EU im Weg stehen."

Durch die öffentliche Konsultation sollen konkrete Beispiele für Probleme mit direkten Steuern gefunden werden, und es soll beurteilt werden, ob diese Probleme Investoren und KMU in der EU Zusatzkosten verursachen. Die Kommission erhofft sich aus den bei der Konsultation eingehenden Beiträgen auch Anregungen dafür, wie die Probleme in der Praxis am besten angegangen werden können. Auf dieser Grundlage wird sie entscheiden können, ob auf EU-Ebene Maßnahmen erforderlich sind, und bis 2013 sachdienliche Lösungsvorschläge entwickeln. Die Kommission hat alle interessierten Kreise, d. h. die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Unternehmensverbände, Steuerverwaltungen und Steuerfachleute, aufgefordert, ihre Ansichten zu diesem Thema bis zum 5. November 2012 mitzuteilen.

Hintergrund
In ihrer 2011 veröffentlichten Mitteilung zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU erklärte die Kommission, sie werde 2012 eine Überprüfung der steuerlichen Hemmnisse für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen abschließen, um 2013 Lösungen vorzuschlagen, die die Hindernisse beseitigen und gleichzeitig Steuerumgehung und -hinterziehung verhindern sollen.

2010 führte eine von der Kommission eingesetzte Gruppe von Steuerfachleuten in einem Bericht aus, inwiefern Inkohärenzen zwischen den 27 Steuersystemen in der EU potenziell zu Doppelbesteuerung, zu Ungewissheit bezüglich der steuerlichen Behandlung und zu Verwaltungshindernissen für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen führen können. Dieser Bericht gab zwar einen Überblick über mögliche steuerliche Probleme, enthielt aber keine empirischen Belege dafür, dass sie sich tatsächlich in der Praxis auswirken. Um die Mitgliedstaaten auffordern zu können, für Risikokapitalinvestitionen vorteilhaftere Steuerregelungen einzuführen, benötigt die Kommission mehr Fakten darüber, wie sich die gegenwärtigen Inkohärenzen zwischen den Steuersystemen auf die Risikokapitalbranche auswirken und mit welchen Vorteilen eine Änderung des Steuerrechts verbunden sein könnte.

Nähere Angaben zu der öffentlichen Konsultation finden sich unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/index_de.htm

Weitere Informationen über Risikokapital und Steuern finden sich unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/company_tax/initiatives_small_business/venture_capital/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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