Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Übernahme der Mobsat Holding SàRL


Fusionen: EU-Kommission billigt die Übernahme der Vizada-Sparte "Kommunikationsdienste" durch EADS-Tochter Astrium
Zusammengeschlossene Unternehmen würde weiterhin mit mehreren anderen Marktteilnehmern im Wettbewerb stehen


(12.12.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Mobsat Holding SàRL, der Holdinggesellschaft der luxemburgischen Vizada Group, durch die französische Astrium Holding SAS nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da die beiden beteiligten Unternehmen nur geringfügig höhere Marktanteile halten werden und sich weiterhin auf allen betreffenden Märkten gegen eine ausreichende Zahl von Wettbewerbern behaupten müssen.

Die Kommission hat die Auswirkungen des Vorhabens auf den Vorleistungs- und den Endkundenmarkt für land-, luft- oder seegestützte mobile und stationäre, Zweiweg-Satellitenkommunikationsdienstleistungen ("Comsatcom") sowie den Markt für die Herstellung und den Verkauf von Comsatcom-Ausrüstungen untersucht. Comsatcom-Dienstleistungen ermöglichen den End-to-End-Sprach- und Datenaustausch zwischen mehreren verbundenen mobilen oder stationären Terminals.

Die Kommission stellte fest, dass die geplante Übernahme in allen relevanten Marktsegmenten lediglich zu geringen horizontalen Überschneidungen und vertikalen Beziehungen zwischen den Geschäftsbereichen der beteiligten Unternehmen führen würde und dass das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin mit mehreren anderen Marktteilnehmern im Wettbewerbs stehen wird. Die Kommission kam auch zu dem Ergebnis, dass EADS durch die Verbindung des Geschäfts der EADS-Gruppe, zu der Astrium gehört, mit den Aktivitäten von Vizada weder die Möglichkeit noch ein Interesse haben wird, sich auf dem Comsatcom-Sektor gegenüber seinen Wettbewerbern abzuschotten. Eine Bündelung der unterschiedlichen Produkte der beteiligten Unternehmen wäre angesichts der derzeitigen Marktdynamik ausgeschlossen.

Die Kommission ist daher zu der Auffassung gelangt, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR1) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Astrium bietet weltweit Raumfahrttechnologie und -dienstleistungen an. Vizada ist ein international tätiger Anbieter für satellitengestützte mobile Kommunikationsdienste.

Der Zusammenschluss wurde am 26. Oktober 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen