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Zulassung von Arzneimitteln


Fragen und Antworten: Vorschlag für eine Verordnung über klinische Prüfungen
Die Richtlinie über klinische Prüfungen wird von Patienten, Forschern und der Industrie gleichermaßen dafür kritisiert, dass sie unverhältnismäßig hohe ordnungspolitische Anforderungen stellt


(25.07.12) - Wissenschaftler nutzen die im Rahmen klinischer Prüfungen gewonnenen Daten in Veröffentlichungen, und Pharmaunternehmen stützen ihre Anträge auf Zulassung von Arzneimitteln darauf. Klinische Prüfungen sind eine wichtige Etappe bei der Entwicklung neuer, sicherer Arzneimittel und der Verbesserung medizinischer Behandlungen. Bei klinischen Prüfungen werden Arzneimittel an Freiwilligen erprobt, und zwar entweder, um die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit neuer Arzneimittel bzw. neue Indikationen für bereits existierende Arzneimittel zu untersuchen oder um zwei unterschiedliche Standardbehandlungen miteinander zu vergleichen.

Die dabei gewonnenen Daten werden in medizinischen Fachzeitschriften veröffentlicht oder von Unternehmen bei der Beantragung einer Arzneimittelzulassung verwendet. Alle veröffentlichten Daten erweitern außerdem die verfügbare Wissensbasis, auf die sich medizinische Fachleute bei ihren Entscheidungen stützen können. Zum Beispiel kann sich ein Arzt auf veröffentlichte Daten stützen, die im Rahmen einer klinischen Prüfung gewonnen wurden, um einem Patienten ein Arzneimittel zu verordnen, das sich als wirksamer erwiesen hat oder der Prüfung zufolge weniger Nebenwirkungen hat als das gegenwärtig verabreichte Medikament.

Wer führt klinische Prüfungen durch?
Die meisten klinischen Prüfungen werden auf Betreiben der Pharmaindustrie durchgeführt, die Daten zur Unbedenklichkeit und Wirksamkeit der von ihr entwickelten Arzneimittel zu erheben wünscht. Immer öfter jedoch werden klinische Prüfungen auch von anderen Akteuren veranlasst; so werden ca. 40 Prozent der klinischen Prüfungen in der EU von Wissenschaftlern, Stiftungen, Krankenhäusern oder Forschungsnetzen durchgeführt (den sogenannten "nichtkommerziellen Sponsoren"). Meist dienen die von diesen Akteuren durchgeführten klinischen Prüfungen der Verbesserung oder dem Vergleich von Behandlungen mit bereits existierenden (zugelassenen) Arzneimitteln.

Welche Rechtsvorschriften gelten für klinische Prüfungen?
Um die Rechte und Sicherheit der Teilnehmer einer klinischen Prüfung (in der vorgeschlagenen Verordnung "Probanden" genannt) und die Zuverlässigkeit und Solidität der im Rahmen der Prüfung gewonnenen Daten zu gewährleisten, unterliegt die Durchführung klinischer Prüfungen in der EU strengen Vorschriften. Diese sind in der "Richtlinie über klinische Prüfungen" (Richtlinie 2001/20/EG) niedergelegt.

Warum beabsichtigt die Kommission, diese Richtlinie zu ersetzen?
Die Richtlinie über klinische Prüfungen wird von Patienten, Forschern und der Industrie gleichermaßen dafür kritisiert, dass sie unverhältnismäßig hohe ordnungspolitische Anforderungen stellt; hohe Kosten und eine fehlende Harmonisierung der geltenden Vorschriften, die für die Durchführung mulinationaler Prüfungen erforderlich wäre, sind nur zwei Beispiele für die Folgen.

Dies hat sich maßgeblich auf die Zahl der in der EU durchgeführten klinischen Prüfungen ausgewirkt; von 2007 bis 2011 war ein Rückgang um 25 Prozent zu verzeichnen. Wurden 2007 noch rund 5000 Genehmigungen für klinische Prüfungen beantragt, so waren es 2011 nur noch 3800.

Mit ihrem Vorschlag für neue Rechtsvorschriften will die Kommission daher Bürokratie abbauen und die patientenorientierte Forschung in die EU zurückholen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union im Bereich der klinischen Forschung soll wiederhergestellt und die Entwicklung neuer, innovativer Behandlungen und Arzneimittel, die letztendlich den Patienten zugute kommen, gefördert werden.

Welches sind die wichtigsten der von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen?
Gemäß den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Rechtsvorschriften wird es leichter, multinationale klinische Prüfungen (Prüfungen, die in mehr als einem Mitgliedstaat durchgeführt werden) durchzuführen.

Insbesondere werden mit der Verordnung folgende Neuerungen eingeführt:
>> Einführung eines vereinfachten Verfahrens für die Genehmigung klinischer Prüfungen (i), das eine schnelle und gründliche Bewertung des Antrags durch alle betroffenen Mitgliedstaaten mit einem einzigen Bewertungsergebnis ermöglicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens können die einzelnen Mitgliedstaaten die jeweils für die Bewertung zuständige(n) Stelle(n) selbst benennen, sofern sichergestellt ist, dass die Bewerter ihre Entscheidung vollkommen unabhängig und auf der Grundlage des erforderlichen Fachwissens treffen.

>> Vereinfachte Berichterstattungsverfahren, bei denen Forscher nicht mehr getrennt bei verschiedenen Stellen und Mitgliedstaaten weitgehend identische Informationen zu einer klinischen Prüfung vorlegen müssen.

>> Die Kommission erhält die Möglichkeit, in den Mitgliedstaaten und in Drittländern Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften ordnungsgemäß durchgesetzt werden und ihre Einhaltung überwacht wird.

>> Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass die neuen Rechtsvorschriften in Form einer Verordnung erlassen werden sollen; dadurch wird sichergestellt, dass für die Durchführung klinischer Prüfungen EU-weit einheitliche Regeln gelten. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich die Mitgliedstaaten bei der Genehmigung und der Beaufsichtigung klinischer Prüfungen auf die gleichen Regeln stützen.

Welche Bedeutung haben die neuen Rechtsvorschriften hinsichtlich der Risiken für die Probanden?
Die Risiken, die die Teilnahme an einer klinischen Prüfung für die Probanden mit sich bringt, sind sehr unterschiedlich, je nachdem, ob neue Arzneimittel erprobt oder bereits zugelassene Arzneimittel miteinander verglichen werden sollen. Der Rechtsrahmen sollte so flexibel gestaltet sein, dass er diesen Unterschieden Rechnung trägt.

Mit den vorgeschlagenen Rechtvorschriften werden keinerlei Kompromisse hinsichtlich der Sicherheit der Patienten eingegangen, die tatsächlichen Risiken für die Probanden werden jedoch besser berücksichtigt und die rechtlichen Auflagen werden entsprechend angepasst. Hierzu wird eine Sonderregelung für "minimalinterventionelle klinische Prüfungen" eingeführt, d. h. klinische Prüfungen, bei denen das zusätzliche Risiko für den Patienten im Vergleich zur Standardbehandlung vernachlässigbar ist. In diesen Fällen sehen die Vorschriften weniger strenge Auflagen und kürzere Genehmigungsfristen vor.

Wie sieht es mit klinischen Prüfungen in Drittländern aus?
Immer häufiger werden klinische Prüfungen auch in Regionen mit Schwellenländern durchgeführt, beispielsweise in Asien, Südamerika oder Russland.

Der Kommission ist es ein Anliegen, die Anwendung der Grundregeln zum Schutz der Probanden sicherzustellen, und zwar unabhängig davon, wo eine klinische Prüfung durchgeführt wird. Daher enthält der Vorschlag auch Bestimmungen für klinische Prüfungen, die zwar außerhalb der EU durchgeführt werden, auf die aber in Anträgen auf Genehmigung einer klinischen Prüfung in der EU Bezug genommen wird. Dem Vorschlag zufolge müssen solche Prüfungen rechtlichen Anforderungen genügen, die den in der EU geltenden mindestens gleichwertig sind, auch im Hinblick auf die Transparenz.

Warum ist Transparenz bei klinischen Prüfungen so wichtig?
Durch Transparenz bei der Durchführung und transparente Ergebnisse klinischer Prüfungen können Redundanz und Doppelarbeit verhindert werden. Außerdem wird dadurch sichergestellt, dass auch die Ergebnisse klinischer Prüfungen veröffentlicht werden, die ungünstig ausgefallen sind. Eine Verzerrung der Realität dadurch, dass nur positive Ergebnisse auch veröffentlicht werden, wird so vermieden. Und schließlich gibt die Transparenz den Patienten die Möglichkeit, sich über laufende klinische Prüfungen zu informieren und sich möglicherweise als Probanden anzumelden.

Alle seit Mai 2011 in der EU genehmigten klinischen Prüfungen sind in einem öffentlichen Register erfasst (https://www.clinicaltrialsregister.eu/). Mit dem jetzigen Vorschlag werden die Bestimmungen zur Transparenz weiter verschärft, indem sichergestellt wird, dass die Öffentlichkeit auch darüber informiert wird, ob eine klinische Prüfung noch andauert.

Wie geht es weiter?
Über den Legislativvorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Mit dem Inkrafttreten wird für 2016 gerechnet.

(i): Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips betrifft dieses Verfahrens nicht die ethischen Aspekte klinischer Prüfungen.
(Europäische Kommission: ra)


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