Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Umweltpolitik: Mehr Sicherheit für Biozidprodukte


Die Europäische Kommission hat die Biozidrichtlinie überprüft und festgestellt, dass das Zulassungsverfahren für Wirkstoffe vereinfacht und gestrafft werden könnte
Neue Vorschriften sollen auch die Zahl von Tierversuchen verringern, indem die Weitergabe von Daten verbindlich vorgeschrieben und ein flexiblerer und integrierter Ansatz für Versuche gefördert wird


(26.07.12) - Neue EU-Vorschriften für Biozidprodukte sind in Kraft, die den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erheblich verbessern werden. Biozidprodukte sind notwendig für die Bekämpfung von Organismen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier schaden oder Schäden an Materialien verursachen. Da sie aber aufgrund ihrer Eigenschaften auch ein Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellen können, müssen sie sorgfältig reguliert werden. Die neue Verordnung über Biozidprodukte wird diese chemischen Produkte sicherer machen und ihre Zulassung auf dem EU-Markt vereinfachen, wodurch der freie Verkehr auf dem Binnenmarkt verbessert wird.

EU-Umweltkommisaar Janez Potočnik erklärte: "Dies ist ein weiterer Schritt, um ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und für die Umwelt zu gewährleisten. Die neue Verordnung soll dafür sorgen, dass nur sichere Produkte bereitgestellt und die gefährlichsten Stoffe von unserem Markt ferngehalten werden. Durch eine Vereinfachung der Zulassung wird sie den europäischen Unternehmen beträchtliche wirtschaftliche Vorteile bringen."

Biozidprodukte gehören zum täglichen Leben. Zu ihnen zählen Desinfektionsmittel, die daheim oder in Krankenhäusern verwendet werden, Rattengift, Insektenschutzmittel, Antischimmelspray und -farbe, Wasserreinigungstabletten und viele andere Produkte. Seit 1998 gibt es EU-Rechtsvorschriften für diese Erzeugnisse, und seitdem wurden knapp tausend davon im Rahmen der Biozidrichtlinie zugelassen.

Die Europäische Kommission hat die Biozidrichtlinie überprüft und festgestellt, dass das Zulassungsverfahren für Wirkstoffe vereinfacht und gestrafft werden könnte. Die neue Verordnung enthält effizientere Vorschriften für die Produktzulassung sowie für die Anforderungen an produktbezogene Daten und deren Weitergabe. Sie wird der Industrie Kosteneinsparungen von schätzungsweise 2,7 Mrd. EUR über einen Zeitraum von zehn Jahren bescheren.

Dank der neuen Vorschriften wird auch die Zahl von Tierversuchen verringert, indem die Weitergabe von Daten verbindlich vorgeschrieben und ein flexiblerer und integrierter Ansatz für Versuche gefördert wird. Eine spezielle IT-Plattform (das Register für Biozidprodukte) wird für die Einreichung von Anträgen, die Aufzeichnung von Beschlüssen und die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit eingesetzt.

Zudem wird ein umfassenderer Schutz geboten, da die neuen Rechtsvorschriften nun auch mit Biozidprodukten behandelte Waren und Materialien abdecken (z. B. Möbel und Lebensmittelverpackungen).

Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wird bei der Verwaltung der Verordnung eine Schlüsselrolle zukommen. Einer der Hauptvorteile liegt im Umfang der Ressourcen, die die ECHA bereitstellen wird. Derzeit sind die Ressourcen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene extrem begrenzt, was zu Verzögerungen bei der Zulassung führt und der Industrie höhere Kosten verursacht. Der ECHA werden 100 Mitarbeiter für biozidbezogene Tätigkeiten zugewiesen. Die Zahl ihrer Gutachten dürfte von 80 im Jahr 2004 auf 300 im Jahr 2020 ansteigen.

Nächste Schritte
Die Verordnung gilt ab 1. September 2013. Ab dann haben die Unternehmen zwei Optionen, um die Genehmigung für das Inverkehrbringen ihrer Produkte zu beantragen. Nach der ersten Option, die von großen Firmen in Anspruch genommen werden dürfte, muss das Unternehmen bei der ECHA einen Antrag stellen, und das Produkt darf, wenn es als sicher beurteilt wird, in der gesamten EU verkauft werden. Die zweite Option dürfte für die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Sektor interessanter sein, da die Unternehmen einen Antrag bei ihrer eigenen nationalen Behörde stellen müssen, um das Produkt in ihrem Land verkaufen zu dürfen. Sobald die Genehmigung erteilt ist, dürfen sie das Produkt anschließend gemäß dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auch in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr bringen.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/environment/biocides/regulation_2012.htm
http://ec.europa.eu/environment/chemicals/index.htm
http://echa.europa.eu/regulations/biocidal-products-regulation
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen