Verwaltung und Regulierung des Internets
Verwaltung und Regulierung des Internets; IANA-Vertragsentwurf beinhaltet insbesondere eindeutige und verbindliche Vorschriften für den Fall eines Interessenkonflikts
Nach Ansicht der Kommission sollte ein Auftragnehmer der IANA stärker auf die Einhaltung geltenden Rechts achten
(29.11.11) - Die Europäische Kommission ist erfreut darüber, dass ihre Initiative hinsichtlich einer fortschrittlicheren Verwaltung und Regulierung des Internets seitens der US-Regierung zur Aufnahme einer ganzen Reihe der Änderungsvorschläge in den mit Ablauf des Monats März 2012 geltenden Vertrag der Behörde für die Vergabe von Internet-Adressen (IANA) geführt hat.
Die Kommission begrüßt die Tatsache, dass die US-Regierung Ausschreibungsunterlagen für den Auftrag zur Verwaltung der Bezeichnungs- und Nummerierungssysteme, mit denen das Internet auch künftig weltweit funktionsfähig bleiben soll, veröffentlicht hat. Die neue Ausschreibung unterliegt einem wettbewerblichen Bieterverfahren, das dazu beitragen soll, in einer Art Okösystem für die Verwaltung und Regulierung des Internet mit einer Vielfalt an Akteuren auch künftig die Transparenz, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit der Auftragnehmer der Behörde für die Vergabe von Internet-Adressen zu stärken.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu:
"Die Ausschreibung im Rahmen des neuen IANA-Vertrags stellt auf dem Weg zur globalen Verwaltung und Regulierung des Internets eindeutig einen Fortschritt dar. Mit einem Mehr an Transparenz, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit bei der Verwaltung der Bezeichnung von Domänen im Internet ebenso wie anderer Ressourcen wird die Rolle des Internet als global verfügbares Werkzeug gestärkt."
Der Vertragsentwurf beinhaltet insbesondere eindeutige und verbindliche Vorschriften für den Fall eines Interessenkonflikts. Der nächste Auftragnehmer der IANA wird Maßnahmen treffen müssen, mit denen Tätigkeiten oder Situationen, die tatsächlich oder auch nur dem Anschein nach eine unparteiische und objektive Vertragsdurchführung beeinträchtigen können, verhindert werden Ferner muss er auch für eine schriftliche Festlegung seiner Strategie zur Verhinderung von Interessenkonflikten sorgen, die Sanktionen ermöglicht, wobei sowohl potenzielle als auch tatsächliche Konflikte auf Grund von persönlichen Beziehungen oder von Bevorzugung, finanziellem Gewinn, einer bestimmten Beschäftigung oder einer daran anschließenden Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Eine Strafmaßnahme kann u. a. darin bestehen, dass seitens der IANA der Vertrag gekündigt wird.
Die Kommission vertritt seit langem die Ansicht, dass strenge Grundsätze zur Verhinderung von Interessenkonflikten im Rahmen von Entscheidungsprozessen künftiger IANA-Auftragnehmer entscheidend zur qualitativen Verbesserung beitragen werden.
Auf Betreiben der Kommission heißt es in dem Vertragsentwurf überdies, dass bei Einführung neuer Domänen der höchsten Ebene (z. B. dot.museum oder dot.movie) bzw. bei einer Änderung bestehender Domänen der nächste Auftragnehmer der IANA im Einzelfall nachweisen muss, inwieweit der zugrunde liegende Prozess der Entscheidungsfindung dem öffentlichen Interesse dienlich war.
Nach Ansicht der Kommission sollte ein Auftragnehmer der IANA stärker auf die Einhaltung geltenden Rechts (z. B. den in der Europäischen Union geltenden Rechten zum Schutz personenbezogener Daten) achten. Die Kommission wird auch weiterhin als Teil ihrer Anstrengungen zur langfristigen Gewährleistung einer effizienten Verwaltung und Steuerung des Internet mit vielfältigen Akteuren im öffentlichen Interesse in künftigen Verträgen sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen als auch zur Steigerung der Effizienz für die Aufnahme entsprechender Bestimmungen eintreten. In diesem Zusammenhang nimmt die Kommission mit Bedauern zur Kenntnis, dass sich an der Ausschreibung für den künftigen IANA-Vertrag lediglich amerikanische Unternehmen beteiligen dürfen.
Hintergrund
Die Behörde für die Vergabe von Internet-Adressen (IANA) ist eine der ältesten Einrichtungen im Bereich des Internet; ihre Tätigkeit reicht zurück bis in die Siebziger Jahre des Zwanzigsten Jahrhunderts. Diese Behörde konzentriert sich schwerpunktmäßig auf drei Bereiche:
>> das Domänennamensystem und die entsprechenden Root-Server, die .int und die .arpa-Domänen sowie ein praktisches Mittel zur Internationalisierung von Domänennamen werden von der IANA verwaltet,
>> Nummernressourcen: Die IANA ist zuständig für die Koordinierung des globalen Pools von IP- und AS-Nummern, die sie regionalen Internet-Registern zuweist.
>> Die sogenannten "IANA Functions" (Aufgaben der IANA) werden derzeit im Rahmen einer Vereinbarung mit der US-Regierung, die im März 2012 ausläuft, von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) wahrgenommen.
Laut Angaben in der Ausschreibung muss es sich beim Auftragnehmer der IANA hinsichtlich der Besitzverhältnisse und des Betriebs um ein rein amerikanisches Unternehmen handeln, und die Geschäftstätigkeit sowie sämtliche Systeme sollen primär in den Vereinigten Staaten verbleiben.
Informationen
Website zur Digitalen Agenda: http://ec.europa.eu/digital-agenda
(Europäische Kommission: ra)
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