Wettbewerb durch gut etablierte Anbieter
Europäische Kommission genehmigt die geplante Übernahme von MAN durch Volkswagen
Fusionskontrolle: Kommission untersuchte die Auswirkungen der geplanten Transaktion auf die Märkte für schwere Lastkraftwagen, Busse, Chassis sowie Dieselmotoren
(12.10.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MAN SE durch die Volkswagen AG nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass auch nach dem Zusammenschluss im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin ausreichend Wettbewerb durch gut etablierte Anbieter gewährleistet sein würde.
Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Transaktion auf die Märkte für schwere Lastkraftwagen, Busse, Chassis sowie Dieselmotoren untersucht.
Das durch die Fusion entstehende Unternehmen hätte in Bezug auf schwere Lastkraftwagen einen großen Marktanteil in einigen nationalen Märkten und wäre darüber hinaus Marktführer in Europa. In Hinblick auf Busse wäre das fusionierte Unternehmen der zweigrößte Lieferant in Europa und für bestimmte Subsegmente zudem Markführer in einigen Mitgliedsstaaten.
Die Ermittlungen der Kommission ergaben allerdings, dass auf den europäischen Märkten für schwere Lastkraftwagen und Busse auch nach der Fusion jeweils ausreichend Wettbewerb durch gut etablierte Anbieter wie z.B. Daimler, Volvo, Iveco, DAF für Lastkraftwagen bzw. Daimler, Volvo, Iveco, Solaris und VDL für Busse, gewährleistet ist.
Darüber hinaus bestätigte die große Mehrheit von Wettbewerbern und Abnehmern gegenüber der Kommission, dass es seit der Freigabe der Fusion zwischen MAN und Scania in 2006, die jedoch aus anderen Gründen nicht vollzogen wurde, auf den Märkten für Busse und schwere Lastkraftwagen, keine wesentlichen Änderungen gab.
MAN/Volkswagen sind beide zu einem gewissen Grad als Hersteller von Marinedieselmotoren, Industriemotoren sowie Motoren für Dieselaggregate aktiv. Die Untersuchungen der Kommission haben jedoch gezeigt, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Beeinträchtigungen auf den Wettbewerb im Einheitlichen EWR haben würde, da die Produkte der Parteien in den meisten Fällen nicht direkt miteinander konkurrieren. Zudem gewährleistet eine Anzahl anderer gut auf dem Markt etablierter Unternehmen, wie beispielsweise Caterpillar, Tognum, Volvo oder Cummins einen ausreichenden Wettbewerb.
Die beabsichtigte Übernahme wurde am 22 August 2011 bei der Kommission angemeldet.
Hintergrund
Volkswagen ist ein deutsches Unernehmen, das überwiegend in der Entwicklung Herstellung und dem Absatz von Kraftfahrzeugen tätig ist. Zudem kontrolliert Volkswagen das schwedische Unternehmen Scania AB, das schwere Lastkraftwagen und Busse herstellt und vermarktet. Daneben produziert und vermarktet Scania Industrie- und Bootsmotoren für verschiedene Anwendungen, sowie Motoren für den Einsatz in Dieselaggregaten.
MAN ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Hauptsitz in München. MAN produziert und vermarktet Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse, Turbomaschinen, sowie Maschinenbauerzeugnisse, Spezialgetriebe und Motoren, inklusive Marinedieselmotoren, Industriemotoren und Motoren für Dieselaggregate.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 befugt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.
Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)
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