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Wettbewerb durch gut etablierte Anbieter


Europäische Kommission genehmigt die geplante Übernahme von MAN durch Volkswagen
Fusionskontrolle: Kommission untersuchte die Auswirkungen der geplanten Transaktion auf die Märkte für schwere Lastkraftwagen, Busse, Chassis sowie Dieselmotoren


(12.10.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MAN SE durch die Volkswagen AG nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass auch nach dem Zusammenschluss im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin ausreichend Wettbewerb durch gut etablierte Anbieter gewährleistet sein würde.

Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Transaktion auf die Märkte für schwere Lastkraftwagen, Busse, Chassis sowie Dieselmotoren untersucht.

Das durch die Fusion entstehende Unternehmen hätte in Bezug auf schwere Lastkraftwagen einen großen Marktanteil in einigen nationalen Märkten und wäre darüber hinaus Marktführer in Europa. In Hinblick auf Busse wäre das fusionierte Unternehmen der zweigrößte Lieferant in Europa und für bestimmte Subsegmente zudem Markführer in einigen Mitgliedsstaaten.

Die Ermittlungen der Kommission ergaben allerdings, dass auf den europäischen Märkten für schwere Lastkraftwagen und Busse auch nach der Fusion jeweils ausreichend Wettbewerb durch gut etablierte Anbieter wie z.B. Daimler, Volvo, Iveco, DAF für Lastkraftwagen bzw. Daimler, Volvo, Iveco, Solaris und VDL für Busse, gewährleistet ist.

Darüber hinaus bestätigte die große Mehrheit von Wettbewerbern und Abnehmern gegenüber der Kommission, dass es seit der Freigabe der Fusion zwischen MAN und Scania in 2006, die jedoch aus anderen Gründen nicht vollzogen wurde, auf den Märkten für Busse und schwere Lastkraftwagen, keine wesentlichen Änderungen gab.

MAN/Volkswagen sind beide zu einem gewissen Grad als Hersteller von Marinedieselmotoren, Industriemotoren sowie Motoren für Dieselaggregate aktiv. Die Untersuchungen der Kommission haben jedoch gezeigt, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Beeinträchtigungen auf den Wettbewerb im Einheitlichen EWR haben würde, da die Produkte der Parteien in den meisten Fällen nicht direkt miteinander konkurrieren. Zudem gewährleistet eine Anzahl anderer gut auf dem Markt etablierter Unternehmen, wie beispielsweise Caterpillar, Tognum, Volvo oder Cummins einen ausreichenden Wettbewerb.

Die beabsichtigte Übernahme wurde am 22 August 2011 bei der Kommission angemeldet.

Hintergrund
Volkswagen ist ein deutsches Unernehmen, das überwiegend in der Entwicklung Herstellung und dem Absatz von Kraftfahrzeugen tätig ist. Zudem kontrolliert Volkswagen das schwedische Unternehmen Scania AB, das schwere Lastkraftwagen und Busse herstellt und vermarktet. Daneben produziert und vermarktet Scania Industrie- und Bootsmotoren für verschiedene Anwendungen, sowie Motoren für den Einsatz in Dieselaggregaten.

MAN ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Hauptsitz in München. MAN produziert und vermarktet Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse, Turbomaschinen, sowie Maschinenbauerzeugnisse, Spezialgetriebe und Motoren, inklusive Marinedieselmotoren, Industriemotoren und Motoren für Dieselaggregate.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 befugt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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