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Firmenübernahme auf dem Chemiesektor


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme des belgischen Chemieunternehmens Taminco durch Beteiligungsgesellschaft Apollo
Die Prüfung der Kommission bestätigte, dass sich die Geschäftstätigkeiten von Taminco nicht mit der anderer gegenwärtig von Apollo kontrollierter Unternehmen überschneiden

(29.02.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des belgischen Chemieunternehmens Taminco Group Holding S.à.r.l. durch die in den USA ansässige private Beteiligungsgesellschaft Apollo nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Kommission hat festgestellt, dass die geplante Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft, da die beteiligten Unternehmen nicht auf denselben Märkten tätig sind und auch weiterhin im Wettbewerb mit verschiedenen anderen Marktbeteiligten auf den verbundenen Märkten stehen werden.

Die Prüfung der Kommission bestätigte, dass sich die Geschäftstätigkeiten von Taminco nicht mit der anderer gegenwärtig von Apollo kontrollierter Unternehmen überschneiden. Daher hat die Kommission untersucht, welche Auswirkungen die vorgeschlagene Übernahme in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht auf die vertikal betroffenen Märkte für den Verkauf von Methylaminen hat, die von Taminco produziert und von dem ebenfalls von Apollo kontrollierten Chemieunternehmen, Momentive Performance Holdings LLC, zur Herstellung eines Katalysators für die Produktion von Polyurethan eingesetzt werden.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Taminco zwar ein wichtiger Anbieter von Methylaminen ist, es auf dem Markt jedoch noch eine Anzahl weiterer solcher Anbieter gibt. Gleichzeitig ist die Menge der für die Herstellung von Polyurethan-Katalysatoren benötigten Methylaminen unbedeutend im Vergleich zu seinen anderen Anwendungen. Das aus der Übernahme hervorgehende Unternehmen wäre nicht in der Lage, konkurrierende Methylaminanbieter vom Markt auszuschließen.

Die Kommission ist deshalb zu der Auffassung gelangt, dass die geplante Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil desselben beeinträchtigen wird.

Das Vorhaben wurde am 11. Januar 2012 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Apollo verwaltet verschiedene Anlagefonds, die weltweit in unterschiedliche Unternehmen investieren, darunter in der Chemiebranche, in der Apollo das Unternehmen Momentive kontrolliert.

Taminco ist ein Hersteller von Alkylaminen und Derivaten, die in zahlreichen Produkten wie Agrochemikalien, Futterzusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel, Kautschukchemikalien verwendet werden. Taminco wird gegenwärtig von dem privaten Beteiligungsunternehmen CVC Capital Partners kontrolliert.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Vorprüfverfahren/Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Hauptprüfverfahren/Phase II).
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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