Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Umweltthema: Wasserverschmutzung


Umweltschutz und Wasser: Vorschlag für eine Reduzierung der Gefahren von Gewässerverunreinigung
Die Aktualisierung erfolgt im Zuge einer Überarbeitung der Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserqualität


(13.02.12) - Die Verbesserung der Wasserqualität in der EU könnte durch neue Formen der chemischen Verschmutzung in Frage gestellt werden. Die Kommission schlägt vor, weitere 15 Chemikalien auf die Liste der 33 Schadstoffe zu setzen, die in den EU-Oberflächengewässern überwacht und kontrolliert werden. Dies ist eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Qualität unserer Flüsse, Seen und Küstengewässer. Zu den 15 Stoffen gehören Industriechemikalien wie auch Stoffe, die in Bioziden, Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge stellen sie möglicherweise eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit dar.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik sagte hierzu: "Die Wasserverschmutzung ist eines der Umweltthemen, das die EU-Bürger am häufigsten ansprechen. Ich begrüße diesen Vorstoß, da damit den Erwartungen der Bürger entsprochen wird. Diese 15 zusätzlichen Chemikalien müssen überwacht und kontrolliert werden, um sicherstellen zu können, dass sie keine Gefahr für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellen."

Die Aktualisierung erfolgt im Zuge einer Überarbeitung der Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserqualität. Die neu vorgeschlagenen Stoffe sind das Ergebnis einer Prüfung der Gefahren, die von rund 2000 Stoffen je nach Konzentration in Oberflächengewässern, Gefährlichkeit, Herstellung und Verwendung ausgehen. Für sechs der 15 neuen prioritären Stoffe würde die vorgeschlagene Einstufung bedeuten, dass ihre Emissionen in Gewässer innerhalb von 20 Jahren schrittweise eingestellt werden müssen. Der Vorschlag enthält auch strengere Normen für vier bereits geregelte Stoffe sowie die Auflage, die Emissionen von zwei weiteren, auf der Liste stehenden Stoffen einzustellen.

Die vorgeschlagenen 15 zusätzlichen prioritären Stoffe sind:

>> Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe:
Aclonifen, Bifenox, Cypermethrin, Dicofol, Heptachlor, Quinoxyfen
>> Wirkstoffe in Biozid-Produkten: Cybutryn, Dichlorvos, Terbutryn
>> Industriechemikalien: Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Hexabromcyclododecan (HBCDD)
>> Nebenprodukte des Verbrennungsprozesses: Dioxin und dioxinähnliche PCB
>> pharmazeutische Wirkstoffe: 17α-Ethinylestradiol (EE2), 17β-Estradiol (E2), Diclofenac

Pharmazeutische Wirkstoffe werden zum ersten Mal vorgeschlagen. Der Vorschlag stellt den therapeutischen Wert dieser Wirkstoffe nicht in Frage, führt jedoch deren potenziell schädliche Auswirkungen auf Gewässer an. Konzentrationen über den vorgeschlagenen Normen können beispielsweise die Fischgesundheit beeinträchtigen, die Fortpflanzung gefährden und andere Lebewesen schädigen. In den vergangen Jahren sind wir uns der Wirkung pharmazeutischer Wirkstoffe immer stärker bewusst geworden, und der Vorschlag basiert auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Darüber hinaus schlägt die Kommission eine Verbesserung der Überwachung und der Berichterstattung im Zusammenhang mit chemischen Schadstoffen in Gewässern vor, ebenso wie einen Mechanismus, der für bessere Informationen über die Konzentrationen anderer Schadstoffe sorgt, die gegebenenfalls in der Zukunft EU-weit kontrolliert werden müssten. Dem Kommissionsvorschlag ist ein Bericht an das Europäische Parlament und an den Rat über das Ergebnis der Überprüfung der bestehenden Liste geregelter Stoffe beigefügt.

Nächste Schritte
Die Kommission schlägt die überarbeitete Liste als Teil einer Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen vor. Der Vorschlag geht zur Erörterung und anschließenden Annahme an den Rat und an das Parlament.

Als Regel gilt, dass die Mitgliedstaaten für neue prioritäre Stoffe bis 2021 Umweltqualitätsnormen erfüllen müssen (Frist gemäß dem 2. Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete). In Sonderfällen sind längere Fristen möglich, sofern die Ausnahmebedingungen gemäß der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt sind.

Hintergrund
Hauptziel der EU-Wasserpolitik ist die EU-weite Verfügbarkeit ausreichender Mengen Wasser von hoher Qualität und deren effiziente Verwendung für Menschen und Unternehmen sowie für den Umweltschutz. Als Rechtsgrundlage bietet die Wasserrahmenrichtlinie seit dem Jahr 2000 die Möglichkeit, Wasser in ganz Europa reinzuhalten bzw. zu reinigen und die langfristige und nachhaltige Nutzung von Wasser sicherzustellen. Das allgemeine Ziel der Wasserrahmenrichtlinie liegt darin, für alle Gewässer ‑ wie Seen, Bäche, Flüsse und Grundwasser – bis 2015 einen gesunden Zustand zu erreichen.

Artikel 16 der Wasserrahmenrichtlinie enthält "Strategien gegen die Wasserverschmutzung" und die zu treffenden Maßnahmen. Die erste Maßnahme war 2001 die Erstellung einer Liste mit prioritären Stoffen, die der Wasserrahmenrichtlinie als Anhang X angefügt wurde.

Die gemäß der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen erforderliche Überarbeitung der Liste dauerte mehr als drei Jahre, weil für die Ermittlung möglicher neuer prioritärer Stoffe und die Festlegung entsprechender Umweltqualitätsnormen ausführliche technische Analysen notwendig waren.

Von den zusätzlichen 15 Stoffen werden folgende für eine Einstufung als prioritäre gefährliche Stoffe vorgeschlagen: Dicofol, Quinoxyfen, PFOS, Heptachlor, HBCDD, Dioxin und dioxinähnliche PCB. Für folgende bereits auf der Liste geführte Stoffe sollen strengere Normen gelten: bromierte Diphenylether, Fluoranthen, Nickel, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die beiden bereits existierenden Stoffe Diethylhexylphthalat und Trifluralin sollen als prioritäre gefährliche Stoffe eingestuft werden.

Weitere Informationen:
Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserqualität:
http://ec.europa.eu/environment/water/water-dangersub/pri_substances.htm
Chemikalien in Gewässern (Europa-Site)
http://ec.europa.eu/environment/water/water-dangersub/pri_substances.htm
Liste der derzeitigen prioritären Stoffe:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001D2455:EN:NOT
Derzeitige Richtlinie über prioritäre Stoffe (Richtlinie 2008/105/EG)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008L0105:EN:NOT
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen