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Leistungsfähigkeit der Autolindustrie erhalten


Bericht empfiehlt Begrenzung der Lärmemissionen von Fahrzeugen und ein dem "tatsächlichen Fahrbetrieb" besser angepasstes Verfahren zur Messung der Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs
Forderung nach angemessener Methode zur Bewertung der CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen


(12.12.11) - Die europäische Fahrzeugindustrie hat sich in beeindruckender Weise von einem tiefen Einbruch nach der Finanzkrise von 2008 erholt, was insbesondere auf das Wachstum auf Drittmärkten zurückzuführen ist. Angesichts des zur Zeit wieder nachlassenden Vertrauens in die Wirtschaft besteht jedoch die Gefahr einer erneuten Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der Automobilindustrie. Dazu kommt, dass die EU-Industrie durch die Konkurrenz aus Asien in den kommenden Jahren zunehmend unter Druck geraten wird. Die Hochrangige Gruppe CARS 21 hat daher erstmals eine Reihe von Empfehlungen für Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum der europäischen Automobilindustrie angenommen.

In dem Bericht wird gefordert, dass die EU-Industrie weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden soll. Mit Freihandelsabkommen sollen ein vollständiger Zollabbau und die Beseitigung der nichttarifären Handelshemmnisse erreicht werden. Überdies sollen alle beteiligten Akteure sich für die Aufnahme eines weltweiten Systems für die Genehmigung von Fahrzeugen in das UNECE-Abkommen von 1958, das die internationale Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge gewährleistet, einsetzen.

Der Bericht empfiehlt weiterhin die Begrenzung der Lärmemissionen von Fahrzeugen, ein dem "tatsächlichen Fahrbetrieb" besser angepasstes Verfahren zur Messung der Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs sowie eine angemessene Methode zur Bewertung der CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen. Die Mitgliedstaaten sollen die finanziellen Anreize besser abstimmen, um die Produktion umweltfreundlicher Fahrzeuge in großem Maßstab zu ermöglichen. Grundlage für solche Anreize sollen daher objektive und allgemein verfügbare Leistungsdaten sein. Die Gruppe fordert ferner weitere Unterstützung für umweltfreundliche Fahrzeuge und den Ausbau der entsprechenden Infrastrukturen.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: "Der Erfolg der europäischen Fahrzeughersteller auf Märkten außerhalb der EU hat Vorbildcharakter für andere Branchen. Wir müssen jedoch dafür sorgen, dass das so bleibt. Deshalb muss die Führungsrolle der EU-Industrie im Bereich der umweltfreundlichen Kfz-Technologien abgesichert werden. Dies wird nur gelingen, wenn wir uns weiterhin engagiert für Innovationen einsetzen."

Weitere Dokumente können über die Website der GD Unternehmen und Industrie abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/automotive/competitiveness-cars21/cars21/index_en.htm

Hintergrund
Auf der Sitzung billigten mehrere Minister, Spitzenvertreter von Unternehmen, Kommissionsmitglieder und andere führende Interessenträger einen Zwischenbericht, an dem nach Abschluss des Verfahrens im Frühjahr 2012 weiter gearbeitet werden wird; er enthält eine umfassende EU-Strategie für den europäischen Automobilsektor ab 2020. Der Schwerpunkt des vorliegenden Zwischenberichts liegt auf den Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein wettbewerbsfähiges verarbeitendes Gewerbe in Europa zu erhalten und die Entwicklung nachhaltiger Technologien zu gewährleisten.

Die Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum der Automobilindustrie in der Europäischen Union (CARS 21) wurde am 10. November 2010 im Einklang mit dem Beschluss der Kommission vom 14. Oktober 2010 wieder eingesetzt. Die Gruppe setzt sich aus führenden Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, anderer Institutionen, der Automobilindustrie, von Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbraucherverbänden und der Kommission zusammen.

Der CARS 21-Prozess läuft auf drei Ebenen ab:

>> die Hochrangige Gruppe (Minister, Führungskräfte, Verbandspräsidenten usw.),
>> die "Sherpa-Gruppe", die die Treffen der Hochrangigen Gruppe vorbereitet, und
>> die Arbeitsgruppen, die für spezifische Themen zuständig sind, die auf der Ebene der Sachverständigen behandelt werden müssen.

Daneben fand am 13. März 2011 eine öffentliche Anhörung statt, bei der Beiträge und Meinungen von weiteren interessierten Akteuren eingeholt wurden.

Die europäische Automobilindustrie ist mit über 12 Mio. Arbeitsplätzen Schlüsselsektor der europäischen Wirtschaft, der rund 70 Mrd. EUR zur Handelsbilanz beisteuert und damit wesentlich zur Sicherung des Wohlstands in Europa beiträgt. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

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    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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