Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb in der EU nicht beeinträchtigt


Fusionskontrolle: Kommission gibt geplante Übernahme des Transportlogistikunternehmens ATIC durch ArcelorMittal frei
Bei der Würdigung trug die Kommission der Tatsache Rechnung, dass die Umschlagskosten nur einen geringen Teil der Gesamtkosten der Stahlproduktion ausmachen


(12.12.11) - Die Europäische Kommission hat die von ArcelorMittal Netherlands BV angestrebte Übernahme der französischen ATIC Services Group nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. In bestimmten Gebieten der Europäischen Union verfügt ATIC über erhebliche Marktanteile für Seehäfen-Terminaldienste für den Umschlag von Eisenerz und Kohle – beides sind wichtige Inputs für die Stahlproduktion. Dennoch ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass ArcelorMittal nach der Übernahme weder die Möglichkeit noch den Anreiz hätte, seinen Konkurrenten aus der Stahlindustrie die Einfuhr von Eisenerz oder Kohle in einem solchen Maße zu erschweren, dass dies den Wettbewerb in der EU beeinträchtigen würde.

Einige der größten Seehafenterminals, die von der Übernahme betroffen sind, werden von ATIC kontrolliert und unabhängig von ihren Anteilseignern (EMO-EKOM in Rotterdam und OBA in Amsterdam) als eigenständige Unternehmen geführt. Bei ihrer Würdigung konzentrierte sich die Kommission deshalb auf die vertikale Integration der ATIC-Geschäftsfelder in jene von ArcelorMittal. Der Kommissionsuntersuchung zufolge ist es unwahrscheinlich, dass ArcelorMittal einen maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen nehmen wird, die einzelne Kunden dieser Terminals betreffen. Des Weiteren hat die Marktuntersuchung bestätigt, dass große Stahlproduzenten vorwiegend eigene Terminals in der Region besitzen oder Terminals außerhalb der für diese Übernahme relevanten Gebiete nutzen. Zudem gibt es einige Terminals, auf die kleinere Wettbewerber aus der Stahlindustrie, die ihre Güter derzeit an ATIC-Terminals umschlagen, ausweichen könnten.

Bei der Würdigung trug die Kommission der Tatsache Rechnung, dass die Umschlagskosten nur einen geringen Teil der Gesamtkosten der Stahlproduktion ausmachen und dass es sowohl an den relevanten ATIC-Terminals als auch an den Terminals anderer Betreiber noch freie Kapazitäten gibt.

Die Kommission ist daher zu der Auffassung gelangt, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Das Übernahmevorhaben wurde am 26. Oktober 2011 bei der Kommission angemeldet.

Hintergrund
ArcelorMittal gehört zur ArcelorMittal Group, einem weltweit tätigen Stahl- und Bergbaukonzern.

ATIC erbringt Dienstleistungen entlang der Logistikkette, vornehmlich im Rahmen der Einfuhr und Weiterbeförderung von Kohle und Eisenerz an Land und in geringerem Umfang im Rahmen der Ausfuhr fertiger Stahlprodukte aus der Europäischen Union.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen