Alleinige Kontrolle über das britische Handelshaus
Fusionskontrolle: Kommission will geplanten Erwerb einer Kontrollbeteiligung an Zuckerhändler ED&F MAN durch Südzucker genauer prüfen
Bei ihrer ersten Prüfung hat die Kommission mögliche Wettbewerbsbedenken festgestellt
(22.11.11) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme der Kontrolle über ED&F MAN durch Europas größten Zucker- und Melassehersteller, das deutsche Unternehmen Südzucker, eingeleitet. ED&F MAN ist weltweit der zweitgrößte Zuckerhändler und der größte Melassehändler. Bei ihrer ersten Prüfung hat die Kommission mögliche Wettbewerbsbedenken in Bezug auf die Märkte für Weißzucker, insbesondere in Südeuropa, für die Einfuhr von zur Raffination bestimmtem Rohzucker im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR - Der EWR umfasst die EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) und für Melasse, insbesondere in Mitteleuropa, festgestellt. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung greift deren Ergebnis nicht vor. Die Kommission hat nun bis zum 23. März 2012 Zeit, um abschließend Stellung zu nehmen.
"Die Kommission muss das Vorhaben sorgfältig prüfen, da es sich um eine wichtige Lebensmittelzutat handelt und auf dem von Konzentration und hohen Eintrittschranken gekennzeichneten Markt nur wenige Marktteilnehmer vorhanden sind. Auch die jüngsten Preiserhöhungen zeigen, dass der ohnehin geringe Spielraum für den Wettbewerb nicht weiter eingeengt werden darf", erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.
Südzucker plant, durch Erwerb eines Teils des Aktienkapitals von ED&F MAN sowie durch Erwerb von Vetorechten die alleinige Kontrolle über das britische Handelshaus zu übernehmen. Das geplante Rechtsgeschäft wurde am 19. September 2011 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Zucker, ein wichtiger Bestandteil unserer Ernährung, spielt auch bei der Verarbeitung von Lebensmitteln eine wesentliche Rolle. Melasse ist ein Nebenprodukt der Zuckerraffination, das bei der Gärung (Hefe, Zitronensäure, Destillation) und in der Tierfutterindustrie zum Einsatz kommt.
Der ersten Untersuchung zufolge würde die Übernahme insbesondere in Italien und Griechenland bewirken, dass die beteiligten Unternehmen auf dem bereits konzentrierten Markt für das Angebot von raffiniertem Zucker hohe gemeinsame Marktanteile hätten. Zudem würde in mehreren Mitgliedstaaten – auf einem Markt mit nur wenigen alternativen Anbietern und hohen Eintrittsschranken – ein starker Anbieter von Melasse wegfallen. Im Rahmen der eingehenden Untersuchung wird die Kommission sorgfältig prüfen, ob die geplante Übernahme letztlich zu höheren Preisen für den Verbraucher führen könnte.
Da EDFM Rohr-Rohzucker in den EWR einführt, kann die Kommission zurzeit nicht ausschließen, dass das Vorhaben auch den Zugang der Wettbewerber von Südzucker zu Rohr-Rohzucker, einem wichtigen Ausgangsprodukt für die Produktion von Weißzucker, beeinträchtigen könnte.
Die beteiligten Unternehmen haben im Laufe der ersten Prüfphase Verpflichtungsangebote unterbreitet, mit denen die anfänglichen Bedenken der Kommission, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen könnte, jedoch nicht ausgeräumt werden konnten.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Die meisten Zusammenschlüsse werden von der Kommission nach einer einmonatigen Prüfung genehmigt. Wenn jedoch wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, muss ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet werden (Prüfverfahren der Phase II). Eingehende Prüfverfahren dauern 90 Arbeitstage und werden ergebnisoffen geführt.
Statistiken zu Fusionsprüfungen sind zu finden unter:
http://ec.europa.eu/competition/mergers/statistics.pdf
Derzeit laufen drei weitere Hauptprüfverfahren: Eines betrifft den geplanten Erwerb der Festplattensparte des japanischen Unternehmens Hitachi durch das US-amerikanische Unternehmen Western Digital. Beim zweiten geht es um die geplante Übernahme von NYSE Euronext durch die Deutsche Börse AG. Gegenstand des dritten, vor wenigen Tagen eingeleiteten Hauptprüfverfahrens ist die geplante Übernahme des amerikanischen Unternehmens Synthes durch das ebenfalls amerikanische Unternehmen Johnson und Johnson. Beide Unternehmen stellen orthopädische Medizinprodukte her. In dieser Sache muss die Kommission bis zum 19. März 2012 einen abschließenden Beschluss annehmen. (Europäische Kommission: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>