Verhaltenskodex zur Doppelbesteuerung
Europäische Kommission will mit dem Abbau der Doppelbesteuerung zur Stärkung des Binnenmarkts beitragen
Algirdas Šemeta "Wir müssen allen Bürgern, Unternehmen und Handelspartnern das Signal geben: Die EU besteuert nicht zweimal"
(23.11.11) - Doppelbesteuerung und doppelte Nichtbesteuerung stehen grundsätzlich in Widerspruch zum Geist des Binnenmarkts. Trotzdem müssen viele Bürger und Unternehmen nach wie vor allein deshalb eine höhere Steuerlast tragen, weil sie in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind. Gleichzeitig nutzen andere die Schlupflöcher zwischen den nationalen Steuersystemen, um sich ihren Steuerpflichten zu entziehen.
Die Kommission ist entschlossen, dieses Problem anzugehen, und hat eine Mitteilung über die Doppelbesteuerung angenommen. In dieser Mitteilung wird aufgezeigt, in welchen Bereichen in der EU die Doppelbesteuerungsprobleme hauptsächlich auftreten, und es werden konkrete Maßnahmen umrissen, die die Kommission zur Lösung dieser Probleme ergreifen will. Dabei will die Kommission die wahren Hindernisse für eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft beseitigen und dafür sorgen, dass Investitionen und die Unternehmenstätigkeit in der EU erleichtert werden.
Hierzu erklärte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung: "Wir müssen allen Bürgern, Unternehmen und Handelspartnern das Signal geben: Die EU besteuert nicht zweimal. Doppelbesteuerung ist eines der größten steuerlichen Hemmnisse für den Binnenmarkt und darf nicht mehr außer Acht gelassen werden. Heute haben wir klare und praktikable Wege aufgezeigt, um die Doppelbesteuerung anzugehen, damit Leben und Arbeiten in der EU attraktiver werden."
Eine von der Kommission durchgeführte öffentliche Konsultation hat ergeben, dass es in mehr als 20 Prozent der gemeldeten Fälle einer Doppelbesteuerung von Unternehmen um mehr als 1 Mio. EUR ging und in mehr als 35 Prozent der Doppelbesteuerung von Privatpersonen um mehr als 100 000 EUR.
Hintergrund
Nach derzeitigem EU-Recht sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, Doppelbesteuerung zu verhindern, wenn diese nicht diskriminierend ist, d. h. nicht zwischen inländischen und ausländischen Steuerpflichtigen unterschieden wird. Zwar versuchen die Mitgliedstaaten, die Doppelbesteuerung durch Maßnahmen wie bilaterale oder multilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zu beseitigen, diese bieten den Bürgern und Unternehmen jedoch wegen verschiedener Unzulänglichkeiten (z. B. zu enger Anwendungsbereich, fehlende Übereinstimmung der einzelstaatlichen Vorschriften, hoher Verwaltungsaufwand oder Langwierigkeit der Streitbeilegung) keinen ausreichenden Schutz. Im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 wird betont, wo die Mängel der derzeitigen Verfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung in der EU liegen. Das Problem der Doppelbesteuerung schafft also weiterhin Hemmnisse für grenzübergreifende Niederlassung, Tätigkeiten und Investitionen in der EU.
Wegen des grenzübergreifenden Charakters dieses Problems sind deshalb weitere Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich, damit umfassende und wirksame Lösungen gefunden werden können. In diesem Jahr hat die Kommission bereits einen Vorstoß unternommen, um die Doppelbesteuerung in bestimmten Fällen anzugehen, so etwa durch den Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Mit der heutigen Mitteilung wird die nächste Phase zur Beseitigung des Doppelbesteuerungsproblems eingeleitet, was sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen Vorteile bringen wird.
Die nächsten Schritte
Als ersten sofortigen Schritt zur Stärkung der geltenden Vorschriften zur Vermeidung von Doppelbesteuerung hat die Kommission heute gleichzeitig einen Vorschlag zur Verbesserung der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren angenommen. Damit wird z. B. die Zahl der Fälle verringert, in denen ein Mitgliedstaat auf eine Zahlung Quellensteuer erhebt und ein anderer dieselbe Zahlung besteuert. Andere Bereiche, in denen die Kommission spezifische Lösungen für Doppelbesteuerungsprobleme anbieten will, sind z. B. in naher Zukunft die Erbschaftssteuer in grenzübergreifenden Sachverhalten oder zu einem späteren Zeitpunkt die Dividenden an Aktionäre.
Die Kommission wird auch andere Möglichkeiten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in grenzübergreifenden Fällen prüfen, etwa durch die Einrichtung eines Forums zur Erstellung eines Verhaltenskodex zur Doppelbesteuerung oder durch die Festlegung eines verbindlichen Streitbeilegungsverfahrens für ungelöste Doppelbesteuerungsfälle.
Zur Frage der doppelten Nichtbesteuerung, die den öffentlichen Haushalten erhebliche Einnahmeausfälle verursacht, wird die Kommission eine Konsultation einleiten, um das volle Ausmaß dieses Problems zu ermitteln. Anhand der Ergebnisse dieser Konsultation wird sie prüfen, welches die geeignetsten und wirksamsten Maßnahmen sind, um eine doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden, und sie wird nächstes Jahr entsprechende Lösungsvorschläge vorlegen.
Die Kommission wird die Mitteilung zur Doppelbesteuerung dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Diskussion vorlegen und dem Rat und dem Europäischen Parlament den Vorschlag zur Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren übermitteln. (Europäische Kommission: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>