Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gleichwertigkeit und Angemessenheit


Abschlussprüfung: Kommission verlängert Rahmenbedingungen für EU/USA-Zusammenarbeit
Regeln für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der EU




EU-Aufsichtsbehörden für Abschlussprüfungen arbeiten eng mit ihren US-Kollegen zusammen. Damit diese Zusammenarbeit fortgeführt werden kann, hat die Europäische Kommission zwei neue Entscheidungen erlassen. So wird den zuständigen US-Behörden die Gleichwertigkeit und Angemessenheit im Bereich der Abschlussprüfung für weitere sechs Jahre gewährt.

Es werden Regeln für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der EU und Modalitäten über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Abschlussprüfung festgelegt – insbesondere über den Austausch von für die Prüfungsaufsicht relevanten Informationen. So wird das gegenseitige Vertrauen gestärkt und die Prüfungsleistung verbessert.

Diese Entscheidungen spiegeln die gute Zusammenarbeit im Bereich der Abschlussprüfung zwischen der Securities and Exchange Commission (SEC) und dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) mit den EU-Behörden wider. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsorganen trägt zu einer höheren Prüfungsqualität bei, was für die Kapitalmärkte und den Anlegerschutz wichtig ist. Unternehmen, die auf beiden Seiten tätig sind, profitieren ebenfalls von einer verbesserten Prüfungsaufsicht.

Mit diesen Beschlüssen wird das derzeitige Abkommen, das bis zum 31. Juli 2022 galt, um weitere sechs Jahre bis zum 31. Juli 2028 verlängert. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.22
Newsletterlauf: 30.09.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen