Umsetzungsmaßnahmen für drei EU-Richtlinien
Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss Rechtsakt zu Barrierefreiheit umsetzen
Insgesamt haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen für drei EU-Richtlinien in den Bereichen Beschäftigung und soziale Rechte, Steuern und Zollunion sowie Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion mitgeteilt
Die EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 Mitgliedstaaten ein: Sie haben keine Mitteilung über Maßnahmen gemacht, um EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen ("Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung"). Die Kommission sendet deshalb sogenannte Aufforderungsschreiben an die entsprechenden Mitgliedstaaten. Deutschland wird aufgefordert, den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in nationales Recht umsetzen.
Insgesamt haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen für drei EU-Richtlinien in den Bereichen Beschäftigung und soziale Rechte, Steuern und Zollunion sowie Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion mitgeteilt. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und ihre Umsetzung abzuschließen. Die Kommission kann sonst eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.
Die Aufforderung an Deutschland betrifft die folgende EU-Richtlinie:
Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit: Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Gemäß dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit müssen einige Produkte und Dienstleistungen (wie öffentliche Verkehrsmittel, Bankdienstleistungen und Online-Geschäfte) für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
Das betrifft fast 87 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger. Barrierefreiheit ist eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Für Produkte und Dienstleistungen, die unter die Richtlinie fallen, müssen die anbietenden Unternehmen sicherstellen, dass bis zum 28. Juni 2025 eine Reihe einheitlicher EU-Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt sind.
Die folgenden Mitgliedstaaten haben den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit bis zum 28. Juni 2022 nicht in nationales Recht umgesetzt und erhalten daher ein Aufforderungsschreiben: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland und Schweden. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 31.07.22
Newsletterlauf: 30.09.22
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