Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kampf gegen Korruption hat hohe Priorität


Eurobarometer: Mehrheit der Europäer hält Korruption in ihrem Land für weit verbreitet
Die EU hat neue Vorschriften zum Schutz der finanziellen Interessen der EU vor Betrug und Korruption erlassen, die Verwaltungs- und Strafverfahren gestärkt und ist dabei, die Europäische Staatsanwaltschaft einzurichten



Etwas mehr als sieben von zehn Europäern glauben, dass Korruption in ihrem Land weit verbreitet ist. Sie sind der Meinung, dass es Korruption in den nationalen öffentlichen Institutionen (70 Prozent) und unter politischen Parteien und Politikern (53 Prozent) gibt. In Deutschland sind 53 Prozent der Befragten der Ansicht, dass Korruption weit verbreitet ist. 46 Prozent meinen, besonders in politischen Parteien sei dies der Fall. 80 Prozent der Befragten in Deutschland halten es für inakzeptabel, Geld zu geben, um eine Leistung einer öffentlichen Verwaltung zu bekommen, 15 Prozent halten es für gelegentlich akzeptabel. Damit liegt Deutschland auf Platz elf der EU-Länder, in denen dies als gelegentlich akzeptabel angesehen wird. Dies geht aus der von der Kommission veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zur Korruption hervor.

Seit 2013 ist der Anteil der Befragten, die Korruption für weit verbreitet halten, in 18 Mitgliedstaaten zurückgegangen, und nur eine Minderheit der Europäer ist der Ansicht, dass Korruption ihr tägliches Leben beeinträchtigt (26 Prozent). Während Art und Umfang der Korruption von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind, schadet die Korruption der EU als Ganzes.

Der Kampf gegen Korruption hat für die Kommission eine hohe Priorität. Die EU hat neue Vorschriften zum Schutz der finanziellen Interessen der EU vor Betrug und Korruption erlassen, die Verwaltungs- und Strafverfahren gestärkt und ist dabei, die Europäische Staatsanwaltschaft einzurichten. Die europäische Gesetzgebung in anderen Bereichen wie der Bekämpfung der Geldwäsche und des öffentlichen Auftragswesens enthält ebenfalls wichtige Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung. Zur Einziehung von Vermögenswerten wurden neue Gesetze initiiert, um die gegenseitige Anerkennung von Einfrier- und Einziehungsentscheidungen zu gewährleisten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 25.09.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen