"Sofort"-Änderungen an den EU-Bankenvorschriften
EU-Bankenregeln sollen Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen erleichtern
Die rasche politische Einigung beschleunigt das Gesetzgebungsverfahren, sodass das Paket so bald wie möglich in Kraft treten kann
2. April 2025
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich nach wenigen Wochen politisch auf einen Kommissionsvorschlag vom 28. April geeinigt, mit dem die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen erleichtert werden soll. Die kurzfristigen Änderungen an den Bankenregeln sollen sicherstellen, dass die Banken weiterhin Kredite vergeben können, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und die Weichen für einen schnellen Konjunkturaufschwung zu stellen. Konkret geht es um die Auslegung der Bilanzierungs- und Aufsichtsvorschriften der EU sowie gezielte "Sofort"-Änderungen an den EU-Bankenvorschriften.
Die rasche politische Einigung beschleunigt das Gesetzgebungsverfahren, sodass das Paket so bald wie möglich in Kraft treten kann. Gleichzeitig tauscht sich die Kommission mit dem europäischen Finanzsektor darüber aus, wie europäische Haushalte und Unternehmen in dieser Zeit unterstützt werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 25.09.20
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