Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kreditvergabe an die Realwirtschaft fördern


Corona-Krisenmaßnahmen: Kommission begrüßt bewährte Verfahren zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen
Die Diskussionen sind Teil umfassenderer Bemühungen der Kommission, die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu fördern

22. Juni 2025

Die Europäische Kommission hat eine Liste bewährter Verfahren begrüßt, auf die sich der Finanzsektor und Verbraucher- und Unternehmensverbände geeinigt haben, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie weiter abzumildern. Sie führen darin konkret auf, wie verschiedene Marktteilnehmer Verbraucher und Unternehmen während der gesamten Krise unterstützen können.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: "Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass der Geldhahn nicht zugedreht wird und Verbraucher und insbesondere kleinere Unternehmen, die benötigte finanzielle Unterstützung erhalten können. Den eingehenden Dialog, den wir mit dem europäischen Finanzsektor sowie mit Wirtschafts- und Verbrauchervertretern geführt haben, begrüße ich ausdrücklich.

Die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren ist das Ergebnis unserer konstruktiven Diskussionen. Ich hoffe, dass alle Betroffenen dieses hilfreiche Instrument sinnvoll nutzen werden. Im September werden wir den Sachstand erneut prüfen und die Diskussion darüber fortsetzen, wie die kontinuierliche Verfügbarkeit von Krediten im Rahmen des Erholungsprozesses am besten gewährleistet werden kann."

Behandelt werden unter anderem folgende Punkte:

>> Zahlungsmoratorien bei Verbraucher- und Geschäftskrediten sowie für Versicherungsbeiträge: diese Maßnahmen können bei finanziellen Schwierigkeiten für Entlastung sorgen, beispielsweise in Form eines Zahlungsaufschubs;

>> Ermöglichung sichererer bargeldloser Zahlungen bei gleichzeitiger Erhaltung der Möglichkeit von Barzahlungen für diejenigen, die darauf angewiesen sind;

>> zügige Bereitstellung von Krediten zur Abmilderung der Auswirkungen des Coronavirus mit fairen Gebühren und Zinsen;

>> möglichst zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung von berechtigten Versicherungsansprüchen.

Die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren geht aus zwei von der Kommission unterstützten umfassenden Rundtischgesprächen zwischen Vertretern von Verbraucher- und Unternehmensverbänden und Vertretern europäischer Banken, anderer Kreditgeber sowie des Versicherungssektors hervor. Die Diskussionen sind Teil umfassenderer Bemühungen der Kommission, die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu fördern. In diesem Zusammenhang ist auch das im April verabschiedete Bankenpaket zu nennen. Die Kommission wird im September ein weiteres Rundtischgespräch unterstützen, in dessen Rahmen eine Bilanz der Fortschritte gezogen werden soll, und den Dialog mit Interessenträgern fortführen, um die Kreditvergabe während der Erholungsphase zu fördern. Alle Beteiligten sind aufgefordert, diese bewährten Verfahren anzuwenden.

Das veröffentlichte Dokument, das von allen Teilnehmern der Rundtischgespräche gebilligt wurde, umfasst:
>> Bewährte Verfahren für die Kreditvergabe durch Banken und Nichtbanken an Verbraucher;
>> Bewährte Verfahren für die Kreditvergabe durch Banken und Nichtbanken an Unternehmen;
>> Bewährte Verfahren für Versicherer.

Hintergrund
Der durch die Coronavirus-Pandemie verursachte wirtschaftliche Schock hat weitreichende Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen. Am 28. April 2020 verabschiedete die Kommission ein Bankenpaket, um die Wirtschaft durch eine Erleichterung der Kreditvergabe zu unterstützen. Angesichts der raschen Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Paket konnten die darin enthaltenen gezielten gesetzlichen Änderungen bereits im zweiten Quartal 2020 in Kraft treten.

Im Rahmen dieses Pakets kündigte die Kommission einen Dialog mit dem europäischen Finanzsektor sowie mit Unternehmens- und Verbrauchervertretern an. Ziel dieses Dialogs war es zu prüfen, wie verschiedene Finanzmarktakteure Verbraucher und Unternehmen während der Pandemie unterstützen können. Am 28. Mai veranstaltete die Kommission ein erstes Rundtischgespräch, um mit Interessenträgern mögliche Entlastungsmaßnahmen zu erörtern. In diesem Rahmen bekundeten alle vertretenen Parteien ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zum Dialog. Im Anschluss an ein von der Kommission am 29. Juni veranstaltetes zweites Rundtischgespräch wurde die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren vereinbart. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.07.20
Newsletterlauf: 17.09.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen