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Rechtsrahmen für den Arzneimittelsektor


Europäische Gesundheitsunion: Auf dem Weg zu einer Reform des Arzneimittelrechts der EU
EU-Vorschriften: Im Rahmen der zwölfwöchigen Konsultation, die bis zum 21. Dezember läuft, werden die Meinungen der breiten Öffentlichkeit und auch der Interessenträger eingeholt, um die Bewertung und die Abschätzung der Folgen der Überarbeitung des Arzneimittelrechts der EU zu stützen




Im Rahmen ihrer Arbeit zur Schaffung eines zukunftssicheren und krisenfesten Rechtsrahmens für den Arzneimittelsektor hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts veröffentlicht. Dies ist der letzte Schritt hin zu einer ehrgeizigen Reform, wie sie in der im November 2020 angenommenen Arzneimittelstrategie für Europa angekündigt wurde. Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte dazu: "Heute machen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Reformierung des Arzneimittelrechts der EU bis Ende nächsten Jahres. Ein modernisierter und zweckdienlicher Rechtsrahmen für Arzneimittel ist ein Schlüsselelement einer starken Europäischen Gesundheitsunion und von entscheidender Bedeutung für die Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen, vor denen dieser Sektor steht. Ich fordere alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger auf, uns darin zu unterstützen, die EU-Vorschriften zukunftsorientiert zu gestalten und dabei auf die Bedürfnisse der Patienten einzugehen und unsere Industrie innovativ und weltweit wettbewerbsfähig zu halten."

Im Rahmen der zwölfwöchigen Konsultation, die bis zum 21. Dezember läuft, werden die Meinungen der breiten Öffentlichkeit und auch der Interessenträger eingeholt, um die Bewertung und die Abschätzung der Folgen der Überarbeitung des Arzneimittelrechts der EU zu stützen. Der Schritt folgt auf die öffentliche Konsultation, die zur Vorbereitung der Strategie durchgeführt wurde.

Seit der Annahme der Strategie arbeitet die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten, der Europäischen Arzneimittel-Agentur und Interessenverbänden an einer Reihe von Maßnahmen. Eine wichtige Leitinitiative ist die für Ende 2022 vorgesehene Überarbeitung der allgemeinen Arzneimittelvorschriften, die ebenfalls durch eine laufende Studie untermauert wird. Weitere Leitinitiativen der Strategie konzentrieren sich auf die Bewertung von Gesundheitstechnologien, den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten, Rechtsvorschriften über seltene Krankheiten und Arzneimittel für Kinder sowie die Stärkung der Kontinuität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung in der EU.

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation, die eingeleitet wurde, geht es insbesondere um Folgendes:

>> die Wirksamkeit der Arzneimittelvorschriften der EU;
>> ungedeckten medizinischen Bedarf;
>> Innovationsanreize;
>> antimikrobielle Resistenzen;
>> zukunftssichere Gestaltung des Rechtsrahmens für neuartige Produkte;
>> verbesserter Zugang zu Arzneimitteln;
>> Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Märkte zur Gewährleistung erschwinglicher Arzneimittel;
>> Nutzung vorhandener Arzneimittel für neue Indikationen;
>> Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln;
>> Qualität und Herstellung von Arzneimitteln;
>> ökologische Herausforderungen.

Hintergrund
Die letzte umfassende Überarbeitung des allgemeinen Arzneimittelrechts erfolgte vor fast 20 Jahren. Seitdem haben sich gesellschaftliche und wissenschaftliche Veränderungen sowie neue Problembereiche wie antimikrobielle Resistenzen, ökologische Herausforderungen und Engpässe bei Arzneimitteln ergeben. Vor diesem Hintergrund umfasst die im November 2020 angenommene Arzneimittelstrategie eine ehrgeizige Agenda legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen, die in den kommenden Jahren eingeleitet werden sollen, und verfolgt vier Hauptziele:

>> Gewährleistung des Zugangs der Patientinnen und Patienten zu erschwinglichen Arzneimitteln und Deckung des unerfüllten medizinischen Bedarfs (z. B. in den >> Bereichen antimikrobielle Resistenzen, Krebs, seltene Krankheiten);
>> Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Nachhaltigkeit der Arzneimittelindustrie in der EU und der Entwicklung hochwertiger, sicherer, wirksamer und umweltfreundlicherer Arzneimittel;
>> Verbesserung der Mechanismen der Krisenvorsorge und -reaktion und Inangriffnahme der Versorgungssicherheit;
>> Gewährleistung einer starken Stimme der EU auf der Weltbühne durch Förderung hoher Qualitäts-, Wirksamkeits- und Sicherheitsstandards.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 06.12.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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