Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rechtssicherheit & Greenwashing


Nachhaltige Finanzentscheidungen: Zwei Konsultationen gestartet
Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR)



Wie nachhaltig eine Anlage ist und welche Informationen Finanzintermediäre (wie z. B. Vermögensverwalter) den Anlegern vermitteln müssen, legt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) fest. Sie gilt seit März 2021, soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Werden diese Ziele erreicht? Für eine Bewertung hat die Europäische Kommission zwei Konsultationen gestartet.

Gezielte und öffentliche Konsultation eingeleitet
Die Europäische Kommission hat eine gezielte Konsultation und eine öffentliche Konsultation eingeleitet.

Die gezielte Konsultation soll Beiträge von öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern einholen, die mit der SFDR und dem EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen als Ganzes besser vertraut sind. Sie richtet sich an Finanzmarktteilnehmer, Anleger, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Behörden, nationale Regulierungsbehörden und andere, die direkt oder indirekt den Bestimmungen der SFDR unterliegen. Auch Meinungen von Personen, die über vertiefte Kenntnisse und/oder Erfahrungen auf dem Gebiet der Offenlegung nachhaltiger Finanzen verfügen, sind willkommen.

Die öffentliche Konsultation ist an ein breites Spektrum von Interessengruppen gerichtet. Stellungnahmen von Einzelpersonen und Organisationen (z. B. Interessengruppen, Mitgliedsverbände und Vertretungsgremien), die allgemeinere Kenntnisse der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) haben, sind willkommen.

Hintergrund
Im Dezember 2022 kündigte Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine umfassende Bewertung des Rahmens an, um mögliche Mängel zu untersuchen. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtssicherheit, der Nutzbarkeit der Verordnung sowie darauf, ob sie gegen Greenwashing hilft. (EU-Kommission: ra)

Die gezielte Konsultation soll Beiträge von öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern einholen, die mit der SFDR und dem EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen als Ganzes besser vertraut sind. Sie richtet sich an Finanzmarktteilnehmer, Anleger, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Behörden, nationale Regulierungsbehörden und andere, die direkt oder indirekt den Bestimmungen der SFDR unterliegen. Auch Meinungen von Personen, die über vertiefte Kenntnisse und/oder Erfahrungen auf dem Gebiet der Offenlegung nachhaltiger Finanzen verfügen, sind willkommen.

Die öffentliche Konsultation ist an ein breites Spektrum von Interessengruppen gerichtet. Stellungnahmen von Einzelpersonen und Organisationen (z. B. Interessengruppen, Mitgliedsverbände und Vertretungsgremien), die allgemeinere Kenntnisse der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) haben, sind willkommen.

Hintergrund
Im Dezember 2022 kündigte Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine umfassende Bewertung des Rahmens an, um mögliche Mängel zu untersuchen. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtssicherheit, der Nutzbarkeit der Verordnung sowie darauf, ob sie gegen Greenwashing hilft. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 13.11.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen