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Schutz der Grundrechte und Werte der EU


Anwendung des EU-Rechts: Wahrung von Rechten, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und die Vertragsverletzungsverfahren sind Instrumente unterschiedlicher Art, sind aber beide ein wichtiges Element des EU-Instrumentariums zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit




Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts angenommen. In diesem Bericht werden die Durchsetzungsmaßnahmen genannt, die die Kommission 2021 ergriffen hat, um den Schutz der Rechte und Freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen in der EU zu garantieren. Darüber hinaus hat die Kommission auch ihre regelmäßigen Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren veröffentlicht.

Die Entscheidungen über Vertragsverletzungsverfahren sollten im breiteren Kontext der Arbeit der Kommission zur Wahrung der Rechte, der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit in der Union gesehen werden. Anfang dieser Woche legte die Kommission den dritten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit vor, in dem sie auf die wichtigsten Trends und Entwicklungen in der EU eingeht. Im Bericht, der als präventives Instrument zu sehen ist, wird auf Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit hingewiesen. In diesem Jahr werden erstmals auch spezifische Empfehlungen an Mitgliedstaaten ausgesprochen.

Werden im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit Probleme festgestellt, bei denen die Gefahr droht, dass sie sich verschärfen und letztlich einen Verstoß gegen das EU-Recht bewirken, kann die Kommission Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und die Vertragsverletzungsverfahren sind Instrumente unterschiedlicher Art, sind aber beide ein wichtiges Element des EU-Instrumentariums zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit.

Vertragsverletzungsverfahren
Ein besonderer Schwerpunkt der präsentierten Verfahren liegt auf dem Schutz der Grundrechte und Werte der EU sowie auf der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, das eingeleitet wurde, um den Vorrang des EU-Rechts, der vom polnischen Verfassungsgericht untergraben wird, durchzusetzen, geht die Kommission einen Schritt weiter. Außerdem verklagt die Kommission Ungarn vor dem Gerichtshof wegen der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und der Einschränkung der Medienfreiheit und der Rechte von Klubrádió zur Nutzung von Funkfrequenzen. Gleichzeitig setzt die Kommission ihre rechtlichen Schritte gegen 15 Mitgliedstaaten fort, um Hinweisgeber zu schützen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten von EU- Bürgerinnen und -Bürgern in der gesamten Union auf höchstem Niveau geschützt werden, richtet die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Slowenien, das seinen Verpflichtungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht nachgekommen ist.

Schließlich leitet die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein, das diskriminierende Kraftstoffpreise für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen eingeführt hat. Mit dieser Maßnahme will die Kommission die Grundprinzipien der Freizügigkeit, die Eckpfeiler des EU-Binnenmarkts sind, schützen. Das vollständige Paket der Vertragsverletzungsverfahren ist online verfügbar.

Anwendung des EU-Rechts im Jahr 2021
Im Jahr 2021 leitete die Kommission insgesamt 847 neue Vertragsverletzungsverfahren ein; der Durchschnitt der vorangegangenen fünf Jahre lag bei 809 Verfahren. Zwei Drittel (571) der neuen Verfahren wurden wegen verspäteter Umsetzung von EU-Richtlinien eingeleitet, ein Drittel (276) aufgrund der fehlerhaften Anwendung des EU-Rechts oder der Unvereinbarkeit nationaler Vorschriften mit dem EU-Recht, einschließlich der Verträge. Die Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission sollen dazu beitragen, dass Mitgliedstaaten die Vorschriften wieder einhalten, und sie zeigen Wirkung: Im Laufe des Jahres konnten 704 Vertragsverletzungsverfahren geschlossen werden.

In 31 Fällen beschloss die Kommission, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Mitgliedstaaten zu erheben. Ein Drittel dieser Fälle betraf die Luftqualität, die Qualität des Trinkwassers oder die Abwasserbehandlung.
Wahrung von Rechten, Werten und Rechtsstaatlichkeit

Die Kommission setzt sich unverändert für eine konsequente Durchsetzung der EU-Vorschriften in allen Politikbereichen ein und legt den Schwerpunkt auf Bereiche, die sich auf das alltägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen am stärksten auswirken. Beinahe die Hälfte der von der Kommission wegen fehlerhafter Anwendung des EU-Rechts oder Nichtübereinstimmung nationaler Vorschriften mit dem EU-Recht eingeleiteten Verfahren betraf die Bereiche Umwelt, Beschäftigung, Verkehr und Mobilität oder den Binnenmarkt.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können die Vorteile des Binnenmarkts nur dann in vollem Umfang genießen, wenn die einschlägigen Vorschriften korrekt angewandt werden. Die Kommission hat 13 Verfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet oder weiterverfolgt, um europäische Unternehmen, insbesondere KMU, vor Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu schützen oder die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionsverträge sicherzustellen. Darüber hinaus hat die Kommission in 22 Fällen Schritte unternommen, um die EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durchzusetzen oder sicherzustellen, dass neue nationale Anforderungen für reglementierte Berufe notwendig und ausgewogen sind; 24 Verfahren wurden eingeleitet, um die praktische Anwendung der Vorschriften über Entsenderegelungen zu verbessern.

Beim Schutz von gemeinsamen Werten und Rechtsstaatlichkeit geht die Kommission konsequent vor und leitete Verfahren gegen elf Mitgliedstaaten ein, die gegen die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verstoßen haben. Weitere Verfahren betreffen Ungarn und Polen und sollen das Recht von LGTBIQ-Personen auf Nichtdiskriminierung schützen. Verfahren gegen Polen werden weiterverfolgt, um die Unabhängigkeit der Justiz zu schützen. Die Anzahl der neuen Verfahren in den Bereichen Justiz, Grundrechte und Verbraucherschutz hat im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt ein Rekordniveau erreicht.

Eine weitere Priorität der Kommission ist die Gewährleistung von Verbraucherschutz und Freizügigkeit, zwei Bereichen, die durch die COVID-19-Pandemie auf den Prüfstand gestellt wurden. So leitete die Kommission weitere Schritte in Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten ein, die im Zusammenhang mit den Rechten Reisender auf Erstattung annullierter Reisen gegen EU-Recht verstoßen haben, und überwachte genau, wie die Mitgliedstaaten das digitale COVID-Zertifikat der EU umsetzten.

Verhinderung des Entstehens von Verstößen
Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen alle Vorteile des EU-Rechts genießen können, müssen die Mitgliedstaaten EU-Recht zügig in nationales Recht umsetzen. Die Kommission bemühte sich noch stärker darum zu verhindern, dass Verstöße überhaupt erst entstehen, und bietet den Mitgliedstaaten frühzeitig Unterstützung, um eine ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts, einschließlich der fristgerechten Umsetzung von Richtlinien, sicherzustellen.

Im Jahr 2021 legte die Kommission Leitlinien für die Auslegung und Umsetzung des EU-Rechts in allen wichtigen Politikbereichen vor. Zudem kamen über 40 Ausschüsse oder Expertengruppen zusammen, die ebenfalls zu einer ordnungsgemäßen Umsetzung des EU-Rechts beitragen sollen.

Die Zahl neuer Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der verspäteten Umsetzung von Richtlinien ging von 599 im Jahr 2020 auf 571 im Jahr 2021 zurück, obwohl die Zahl der Richtlinien, die 2021 umgesetzt werden mussten, höher war als im Jahr 2020.

Die ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts fällt unter die gemeinsame Verantwortung der Mitgliedstaaten und der EU-Organe. Um eine zügige Einhaltung der Vorschriften zu erreichen oder Informationen für ihre Bewertung zu sammeln, nutzte die Kommission weiterhin das "EU-Pilot"-Verfahren, das einen informellen Dialog mit den Mitgliedstaaten ermöglicht. Im Jahr 2021 hat die Kommission 246 neue EU-Pilot-Verfahren eröffnet, und damit mehr als im Jahr 2020 (212). 81 Prozent der im vergangenen Jahr bearbeiteten EU-Pilot-Fälle führten zu einer Lösung mit den betroffenen Mitgliedstaaten, sodass ein Vertragsverletzungsverfahren vermieden werden konnte.
Hintergrund

Nach einer entsprechenden Aufforderung des Europäischen Parlaments erstellt die Kommission seit 1984 alljährlich einen Bericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Vorjahr. Das Europäische Parlament nimmt dann eine Entschließung zum Kommissionsbericht an.

Im institutionellen Gefüge der europäischen Organe ist es generell Aufgabe der Kommission, das Rechtsetzungsverfahren einzuleiten.

Der Rat und das Europäische Parlament entscheiden über die Vorschläge der Kommission. Die Mitgliedstaaten sind für die fristgerechte Umsetzung, die korrekte Anwendung und die Durchsetzung des EU-Rechts in ihrer nationalen Rechtsordnung verantwortlich.

Mit der Kommission schließt sich dann der Kreis wieder: Sobald ihre Vorschläge angenommen sind und EU-Recht werden, überwacht sie, ob die Mitgliedstaaten dieses Recht korrekt anwenden, und kann Maßnahmen ergreifen, wenn dies nicht der Fall ist. (Eu-Kommission: ra)

eingetragen: 25.07.22
Newsletterlauf: 05.09.22


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