Schutz vertraulicher Informationen
Kartellrecht: Europäische Kommission gibt nationalen Gerichten Leitfaden für die Behandlung von Anträgen auf Offenlegung vertraulicher Informationen an die Hand
Die Rechtslage in Bezug auf den Zugang zu vertraulichen Informationen und deren Schutz kann sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich unterscheiden
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über den Schutz vertraulicher Informationen durch nationale Gerichte in Verfahren zur privaten Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts angenommen. Vorausgegangen war eine gezielte öffentliche Konsultation, die die Kommission am 29. Juli 2019 eingeleitet hatte, um den Interessenträgern Gelegenheit zu geben, zum Entwurf der Mitteilung Stellung zu nehmen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation erhielt die Kommission Beiträge verschiedener Interessenträger, die die Notwendigkeit weiterer Orientierungshilfen zur Offenlegung von Beweismitteln bestätigten.
Die Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen hilft Bürgern und Unternehmen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie durch einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften geschädigt worden sind.
In solchen Verfahren wird bei nationalen Gerichten häufig die Offenlegung von Beweismitteln beantragt, die vertrauliche Informationen enthalten. Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihre Gerichte die Offenlegung dieser Beweismittel anordnen können, sofern der Schadensersatzanspruch plausibel, das angeforderte Beweismittel relevant und der Offenlegungsantrag verhältnismäßig ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt und Mittel zum Schutz vertraulicher Informationen vorhanden sind, können die nationalen Gerichte die Offenlegung von Beweismitteln anordnen. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten nach der Richtlinie gewährleisten, dass die nationalen Gerichte über wirksame Mittel zum Schutz vertraulicher Informationen verfügen.
Die Rechtslage in Bezug auf den Zugang zu vertraulichen Informationen und deren Schutz kann sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich unterscheiden. In diesen Fällen ist sehr wichtig, dass die nationalen Gerichte die richtige Abwägung zwischen dem Recht der Kläger auf Zugang zu relevanten Informationen und dem Recht einer Partei auf Schutz vertraulicher Informationen treffen.
Um die nationalen Gerichte dabei zu unterstützen, hat die Kommission eine Mitteilung mit praktischen Orientierungshilfen für die Auswahl wirksamer Schutzmittel angenommen, bei denen unter anderem die besonderen Umstände des Einzelfalls, die Art der angeforderten Informationen, der Umfang der Offenlegung, die betroffenen Parteien und Beziehungen sowie Verwaltungsaufwand und Kosten berücksichtigt werden.
In der Mitteilung wird eine Reihe von Mitteln vorgestellt (z. B. Unkenntlichmachung, Vertraulichkeitskreis, Heranziehung von Sachverständigen oder Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit), die die nationalen Gerichte je nach ihrem verfahrensrechtlichen Rahmen zum Schutz vertraulicher Informationen bei Offenlegungsanträgen während und nach Abschluss des Verfahrens anordnen können, und beschrieben, wie und wann diese Mittel wirksam einzusetzen sind.
Die Mitteilung ist für die nationalen Gerichte nicht bindend und bewirkt keine Änderung der in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Verfahrensvorschriften für Zivilverfahren.
Hintergrund
Die Kommission hat zwischen Juli und Oktober 2019 die Interessenträger zum Entwurf der Mitteilung konsultiert. Vor deren Annahme hat die Kommission alle Beiträge sorgfältig geprüft.
Zuwiderhandlungen gegen das EU-Wettbewerbsrecht, wie Kartelle oder der Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, verursachen erhebliche Schäden, nicht nur für die Wirtschaft insgesamt, sondern auch für einzelne Unternehmen und Verbraucher, die z. B. aufgrund höherer Preise oder aufgrund von durch Marktabschottung entgangenen Gewinnen Schaden erleiden.
Die so Geschädigten haben Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen Schadens. Diesen Anspruch können sie geltend machen, indem sie bei einem nationalen Gericht eine Schadensersatzklage einreichen. Die Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen, die alle Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt haben, macht es für die Opfer von Kartellrechtsverstößen einfacher, Schadensersatz zu erhalten.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 14.08.20
Newsletterlauf: 15.10.20
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