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Verbrauchsteuervorschriften für Alkohol in der EU


Europäische Kommission begrüßt Einigung bei Vorschriften für Alkohol
Die Kommission wird die Einführung einer Verbrauchsteuer oder ermäßigter Verbrauchsteuersätze für die private Herstellung von Ethylalkohol überwachen und dem Rat über diese Maßnahme Bericht erstatten



Die Europäische Kommission begrüßt die im Rat erzielte Einigung über die neuen Verbrauchsteuervorschriften für Alkohol in der EU. Diese Einigung ebnet den Weg für ein besseres Unternehmensumfeld und geringere Kosten für kleine Alkoholerzeuger. Mit den vereinbarten neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass kleine und handwerkliche Alkoholhersteller Zugang zu einem neuen EU-weiten Zertifizierungssystem haben, das ihr Recht auf niedrigere Steuersätze in der gesamten Union festschreibt. Dies wird sich positiv auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken, denen ein hartes Vorgehen gegen die illegale Verwendung von steuerfreiem denaturiertem Alkohol für nachgeahmte Getränke zugutekommen wird.

Außerdem wird der Schwellenwert für Bier mit niedrigerem Alkoholgehalt, auf das ermäßigte Steuersätze angewandt werden können, angehoben, um Brauereien zur Herstellung von Getränken mit niedrigerem Alkoholgehalt zu bewegen. Die Kommission wird die Einführung einer Verbrauchsteuer oder ermäßigter Verbrauchsteuersätze für die private Herstellung von Ethylalkohol überwachen und dem Rat über diese Maßnahme Bericht erstatten.

Nach der Einigung sagte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni: "Die Einigung ist ein begrüßenswerter Schritt auf dem Weg zu einem moderneren und gerechteren Steuersystem für Alkohol, das auch unseren Kampf gegen Betrug unterstützt."

Hintergrund
Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern auf den Verkauf oder die Verwendung bestimmter Erzeugnisse wie Alkohol und werden in der Regel als Betrag je Erzeugnismenge (z. B. pro 100 l) erhoben. Die Einnahmen aus Verbrauchsteuern fließen allesamt in die nationalen Haushalte und machen 5-18 Prozent der Steuereinnahmen bzw. 2-5 Prozent des BIP der Mitgliedstaaten aus. Den EU-Mitgliedstaaten steht es frei, nationale Steuersätze nach eigenem Ermessen festzusetzen, solange die EU-weiten Mindestwerte eingehalten werden.

Die EU-Vorschriften für die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke wurden 1992 (Richtlinie 92/83/EWG) vereinbart. Sie enthalten gemeinsame Begriffsbestimmungen für die der Verbrauchsteuer unterliegenden alkoholischen Erzeugnisse und stellen sicher, dass alle Mitgliedstaaten gleiche Erzeugnisse auf die gleiche Weise behandeln. Außerdem geben sie die Methode zur Berechnung der Verbrauchsteuer für alkoholische Erzeugnisse und die Kriterien für Erzeugnisse vor, für die ermäßigte Sätze oder Befreiungen gelten.

Die neuen Vorschriften werden ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.08.20
Newsletterlauf: 15.10.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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