Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sichere und geschützte Digitaltechnik


Erster Kooperations- und Überwachungszyklus zur Erreichung der Digitalziele der EU für 2030 eingeleitet
Ab jetzt bis 2030 werden die EU-Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Kommission ihre Digitalpolitik so gestalten, dass sie Vorgaben in vier Bereichen umsetzen



Das Politikprogramm für die digitale Dekade 2030, ein Überwachungs- und Kooperationsmechanismus zur Erreichung gemeinsamer Ziele für den digitalen Wandel in Europa bis 2030, ist in Kraft getreten. Das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission haben erstmals gemeinsam konkrete Ziele und Vorgaben zu den vier Kernpunkten digitale Kompetenzen, Infrastrukturen einschließlich Konnektivität, Digitalisierung von Unternehmen und Bereitstellung öffentlicher Online-Diensten im Hinblick auf die Erklärung zu den europäischen digitalen Rechten und Grundsätzen festgelegt.

Die Ziele und Vorgaben werden von einem heute beginnenden zyklischen Kooperationsprozess begleitet, in dessen Rahmen eine Bilanz der Fortschritte gezogen und Etappenziele festgelegt werden, damit sie bis 2030 erreicht werden können. Mit dem Programm wird auch ein neuer Rahmen für Mehrländerprojekte geschaffen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre Kräfte bei digitalen Initiativen zu bündeln.

Ziel: Vorgaben und Ziele der digitalen Dekade
Ab jetzt bis 2030 werden die EU-Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Kommission ihre Digitalpolitik so gestalten, dass sie Vorgaben in vier Bereichen umsetzen:
>> Verbesserung grundlegender und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen,
>> Verbesserung der Einführung neuer Technologien wie künstliche Intelligenz, Daten und Cloud in den Unternehmen in der EU, auch in kleinen Unternehmen,
>> weitere Förderung der Konnektivität sowie der Rechen- und Dateninfrastruktur in der EU und
>> Bereitstellung öffentlicher Dienste und Verwaltung online.

Diese Vorgaben spiegeln die Ziele des Politikprogramms wider, wie die Gewährleistung sicherer und geschützter Digitaltechnik, ein wettbewerbsfähiges Online-Umfeld für KMU, sichere Cybersicherheitsverfahren, ein fairer Zugang zu digitalen Chancen für alle sowie die Entwicklung nachhaltiger, energie- und ressourceneffizienter Innovationen.

Zusammen werden die Ziele und Vorgaben der digitalen Dekade als Richtschnur für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten dienen, die von der Kommission in einem jährlichen Fortschrittsbericht, dem Stand der digitalen Dekade, bewertet werden. Eine neue hochrangige Expertengruppe, der Beirat für die digitale Dekade, wird auch die Zusammenarbeit in Fragen des digitalen Wandels zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten stärken. Außerdem wird ein neues Forum eingerichtet, um verschiedene Interessenträger einzubeziehen und ihre Meinungen einzuholen.

Zusammenarbeit und Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Vorgaben für 2030
In den kommenden Monaten wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zentrale Leistungsindikatoren (KPI) entwickeln, die im Rahmen des jährlichen Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) verwendet werden, um die Fortschritte bei der Umsetzung der einzelnen Vorgaben zu überwachen. Die Mitgliedstaaten werden ihrerseits innerhalb von neun Monaten ab heute ihre nationalen strategischen Fahrpläne ausarbeiten, in denen die Strategien, Maßnahmen und Aktionen beschrieben werden, die sie zur Erreichung der Ziele und Vorgaben des Programms auf nationaler Ebene zu ergreifen beabsichtigen. Ab Juni 2023 wird die Kommission ihren jährlichen Fortschrittsbericht über den Stand der digitalen Dekade veröffentlichen und damit eine Aktualisierung und Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Vorgaben und Ziele sowie entsprechende Empfehlungen vorlegen.

Mehrländerprojekte
Die Bündelung von Investitionen der Mitgliedstaaten ist notwendig, um einige der Ambitionen für die Ziele und Vorgaben der digitalen Dekade umzusetzen. Um die Bemühungen um eine Wirkung im großen Maßstab zusammenzuführen, wird im Rahmen des Politikprogramms ein Verfahren geschaffen, um Mehrländerprojekte u. a. in Bereichen wie 5G, Quantencomputer und vernetzte öffentliche Verwaltungen zu bestimmen und auf den Weg zu bringen.

Nächste Schritte
In den kommenden Monaten wird die Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem die zentralen Leistungsindikatoren für die Digitalziele festgelegt werden, und zusammen mit den Mitgliedstaaten für jedes von ihnen Zielpfade auf EU-Ebene entwickeln.

Im Juni wird die Kommission dann ihren ersten Bericht über den Stand der digitalen Dekade veröffentlichen und damit eine Aktualisierung und Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Vorgaben und Ziele sowie entsprechende Empfehlungen vorlegen.

Im Oktober werden die Mitgliedstaaten ihre ersten nationalen strategischen Fahrpläne einreichen, nachdem die Kommission zuvor Leitlinien zu ihrer Unterstützung veröffentlichen wird.

Hintergrund
Die Kommission legte am 9. März 2021 in der Mitteilung "Digitaler Kompass: der europäische Weg in die digitale Dekade" ihre Vision für den digitalen Wandel Europas bis 2030 vor. In ihrer Rede zur Lage der Union im September 2021 stellte Präsidentin Ursula von der Leyen dann den Weg in die digitale Dekade vor, einen soliden Governance-Rahmen zur Verwirklichung dieser Digitalziele. Darin werden gemeinsame Anstrengungen und Investitionen gefordert, um ein digitales Umfeld in Europa zu schaffen, das den Weg in die Zukunft weisen kann und gleichzeitig die Handlungskompetenz der Menschen und ihrer Unternehmen stärkt. Im Juli 2022 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erzielt.

Parallel dazu wurde im Dezember 2022 die förmliche interinstitutionelle Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen, die "digitale DNA" der EU, unterzeichnet. Die Kommission wird im jährlichen Bericht über den Stand der digitalen Dekade auch eine Bewertung der Umsetzung der Digitalgrundsätze vorlegen, um sicherzustellen, dass die im EU-Rechtsrahmen verankerten Rechte und Freiheiten sowohl online als auch offline geachtet werden.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.01.23
Newsletterlauf: 06.04.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mehr erneuerbare Energien, weniger Emissionen

    Mit der Annahme von zwei delegierten Rechtsakten im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Kommission heute detaillierte Vorschriften vorgeschlagen, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Diese Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der Energieinfrastrukturinvestitionen und Vorschriften zu staatlichen Beihilfen sowie legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst.

  • Bereitstellung digitaler Identifizierungsdienste

    Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Deutsche Telekom AG, die Orange SA, die Telefónica S.A. und die Vodafone Group plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft.

  • Auf einem Markt mit großer Markentreue

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MBCC durch Sika nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass das weltweite MBCC-Geschäft mit chemischen Zusatzmitteln veräußert wird. Sika und MBCC sind im Bereich der Entwicklung und Lieferung chemischer Zusatzmittel und Baustoffe wichtige Innovatoren und gehören zur Weltmarktspitze.

  • Terroristen missbrauchen das Internet

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 22 Mitgliedstaaten zu senden, weil diese bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht erfüllt haben. So haben es Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden beispielsweise versäumt, die für Entfernungsanordnungen zuständige(n) Behörde(n) zu benennen und der Kommission zu melden, eine öffentliche Kontaktstelle anzugeben und Vorschriften und Maßnahmen dafür festzulegen, wie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen sanktioniert werden soll.

  • Geoblocking-Verordnung einhalten

    Um ihr Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google verpflichtet, Änderungen bei mehreren ihrer Produkte und Dienstleistungen vorzunehmen - vor allem in Bezug auf mangelnde Transparenz und klare Informationen für die Verbraucher. Nach einem Dialog, der 2021 mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften sicherzustellen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen