Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien
Binnenmarktanzeiger 2020: Deutschland auf Platz drei bei anhängigen Vertragsverletzungsverfahren
Der Binnenmarktanzeiger bietet einen ausführlichen Überblick über den Stand der Anwendung der EU-Binnenmarktvorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 2019
Deutschland macht Fortschritte bei der fristgerechten Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien, hat aber einige Schwierigkeiten bei ihrer korrekten Umsetzung. Aus dem veröffentlichen jährlichen Binnenmarktanzeiger geht hervor, dass Deutschland der Mitgliedstaat mit der dritthöchsten Zahl anhängiger Vertragsverletzungsverfahren im Binnenmarkt ist. Gegen Deutschland sind 47 Vertragsverletzungsverfahren anhängig, elf neue Fälle im Vergleich zum Vorjahresbericht. Aufgrund der begrenzten Nutzung des EU-Pilotinstruments ist in den meisten Mitgliedstaaten die Zahl der gegen sie anhängigen Vertragsverletzungsverfahren angestiegen. Der "EU-Pilot" ist eine Online-Plattform zur Klärung von Problemen bei der ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts.
Deutschland hat 21 der 23 binnenmarktbezogenen Richtlinien (91 Prozent) umgesetzt, die in den sechs Monaten vor dem Stichtag für die Berechnung (1. Juni - 30. November 2019) umgesetzt werden mussten. Sechs Richtlinien sind überfällig (letzter Bericht: 11). Eine Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte (Richtlinie 2014/52/EU) ist mehr als 2 Jahre überfällig. Die durchschnittliche Verzögerung bei der Umsetzung beträgt 13,8 Monate (letzter Bericht: 7,1 Monate). Das ist eine deutliche Zunahme um 6,7 Monate, die Verzögerung liegt nun deutlich über dem EU-Durchschnitt von 11,5 Monaten.
Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton erklärte: "Die Coronavirus-Pandemie hat unseren Binnenmarkt auf eine harte Probe gestellt. Dadurch ist uns aber auch bewusst geworden, wie stark wir darauf angewiesen sind, dass er gut funktioniert. Damit sich europäische Wirtschaft zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen erholt und nach dem Wiederaufbau noch stärker wird, müssen wir auf einen voll funktionsfähigen Binnenmarkt hinarbeiten. Der Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarkts, den wir gemeinsam mit den Mitgliedstaaten umsetzen, wird entscheidend dazu beitragen, die im diesjährigen Binnenmarktanzeiger festgestellten Lücken zu schließen."
Die Ergebnisse des diesjährigen Anzeigers, der als Online-Tool zur Verfügung steht, machen deutlich, wie wichtig es ist, Umsetzung und Durchsetzung erneut in den Mittelpunkt zu stellen. Damit der Binnenmarkt voll funktionsfähig ist, bedarf es vor allem einer Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten. Die neu geschaffene Taskforce für den Binnenmarkt wird eines der zentralen Instrumente sein, um einen solchen auf der Kooperation zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beruhenden Ansatz zu fördern.
Der Binnenmarktanzeiger bietet einen ausführlichen Überblick über den Stand der Anwendung der EU-Binnenmarktvorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 2019. Anhand einer Reihe ausgewählter Indikatoren wird bewertet, wie die Mitgliedstaaten bezüglich der Marktöffnung, der Steuerungsinstrumente und bestimmter Politikbereiche abschneiden. Die Ergebnisse werden in Form einer "Ampel"-Grafik dargestellt, in der rote (unterdurchschnittlich), gelbe (durchschnittlich) und grüne (überdurchschnittlich) Karten zugeordnet werden.
Bei den Ländern, die im Jahr 2019 am besten abgeschnitten hatten, handelte es sich um Lettland, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland und die Slowakei, während in Spanien, Italien, Frankreich und Österreich die geringsten Verbesserungen zu verzeichnen waren.
Weitere wichtige Erkenntnisse des Binnenmarktanzeigers 2020:
Ungleichheiten bei der Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften: Während die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten erheblich verbessert wurde, ist die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren gestiegen. Zum Teil ist dies auf die unvollständige oder nicht ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zurückzuführen. Im Anzeiger wird insbesondere eine Verbesserung bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher festgestellt, die der starken Koordinierungsrolle der Europäischen Kommission und des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren zu verdanken ist.
Ausweitung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten: Die Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI), das die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten in 16 Politik- und Rechtsbereichen unterstützt, hat um 52 Prozent zugenommen, mittlerweile sind 59 grenzüberschreitende Verwaltungsverfahren im Gange.
Stetige Zunahme der Nutzung von Instrumenten, durch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vom Binnenmarkt stärker profitieren: Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die das Informationsportal Ihr Europa und die Dienste von "Ihr Europa – Beratung" nutzen, hat stark zugenommen (+ 48 Prozent im Fall von "Ihr Europa" (35 Millionen Besucher) und + 52 Prozent für "Ihr Europa – Beratung" (35.000 Anfragen)). Die Zahl der über das informelle Problemlösungstool SOLVIT bearbeiteten Fälle ist insgesamt um 4 Prozent gestiegen.
In bestimmten Politikbereichen müssen weitere Anstrengungen unternommen werden: Weitere Verbesserungen sind erforderlich, um die Freizügigkeit von Berufstätigen zu gewährleisten und insbesondere dafür zu sorgen, dass mehr Entscheidungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen getroffen werden. Was die Vergabe öffentlicher Aufträge betrifft, so schneiden die Mitgliedstaaten nach wie vor unterschiedlich ab. Dies gilt insbesondere für an einzelne Bieter vergebene Aufträge.
Hintergrund
Der Binnenmarktanzeiger ist ein Online-Instrument, das dazu dient, die Leistung der Mitgliedstaaten anhand klarer Indikatoren zu überwachen und dadurch auf einen besser funktionierenden Binnenmarkt hinzuarbeiten.
Im jährlich veröffentlichten Binnenmarktanzeiger wird insbesondere bewertet, wie die Mitgliedstaaten
>> EU-Vorschriften umsetzen,
>> offene und integrierte Märkte schaffen (z. B. Vergabe öffentlicher Aufträge, Waren- und Dienstleistungsverkehr),
>> verwaltungstechnische Fragen regeln, die ausländische Arbeitnehmer betreffen (z. B. Berufsqualifikationen),
>> zusammenarbeiten und einen Beitrag zu einer Reihe EU-weiter Steuerungsinstrumente (z. B. PortalIhr Europa,SOLVIT und EURES) leisten.
Im Binnenmarktanzeiger wird die Leistung in drei Politikfeldern, von denen zwei die Offenheit und Integration der Märkte betreffen, und bei 12 Steuerungsinstrumenten bewertet.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 15.07.20
Newsletterlauf: 21.09.20
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