Unkontrollierter Handel mit Kunststoffabfällen
Die Ausfuhr von unsortiertem Kunststoffabfall in Nicht-OECD-Länder wird vollständig verboten sein
Ab Januar 2021: Neue EU-Regeln begrenzen Export und Import von Plastikabfällen
Die EU will die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder strenger kontrollieren und hat neue Vorschriften für den Export, Import und die Verbringung von Kunststoffabfällen erlassen. Ausnahmen bestehen für saubere Plastikabfälle, die zum Recycling geschickt werden. Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Der Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, sagte dazu: "Diese neuen Vorschriften senden die klare Botschaft, dass die EU Verantwortung für den von uns erzeugten Abfall übernimmt. Die Ausfuhr von Plastikabfällen wird nur unter sehr strengen Bedingungen erlaubt sein. Die Ausfuhr von unsortiertem Kunststoffabfall in Nicht-OECD-Länder wird vollständig verboten sein. Das ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Plastikverschmutzung, beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Green Deal."
In den letzten zehn Jahren hat der unkontrollierte Handel mit Kunststoffabfällen zugenommen und schadet sowohl der Umwelt als auch der öffentlichen Gesundheit. Die neuen Regeln sollen den Export von Kunststoffabfällen in Drittländer beenden, die nicht über die Kapazitäten und Standards verfügen, um diese nachhaltig zu entsorgen. Dies ist auch eine der Hauptverpflichtungen des Europäischen Grünen Deals und des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Die Entscheidung unterstützt auch die EU-Kunststoffstrategie, die darauf abzielt, Kunststoffabfälle zu reduzieren und eine bessere Sortierung und Verwertung zu fördern. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 04.03.21
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Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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