Untersuchung: Kunstrasen im Sport
Kartellrecht: EU-Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen bei Kunstrasen-Unternehmen durch
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlich wettbewerbswidriger Verhaltensweisen
Die Europäische Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten von Unternehmen durch, die in mehreren Mitgliedstaaten in der Kunstrasenindustrie tätig sind. Die Kommission hat Bedenken, dass diese Unternehmen gegen das in den EU-Kartellvorschriften verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen verstoßen haben könnten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Kunstrasen ist ein für verschiedene Anwendungen verwendeter künstlicher Rasen, der in Aussehen und Verwendung einem Naturrasen nahekommt. Die Untersuchung betrifft für Sport verwendeten Kunstrasen.
Die Beamten der Kommission wurden von ihren Kollegen aus den nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen die Nachprüfungen durchgeführt wurden, begleitet.
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlich wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Durchführung solcher Nachprüfungen und die Übermittlung von Auskunftsverlangen der Kommission bedeuten nicht, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt. Die Kommission achtet die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht von Unternehmen, im Laufe eines Kartellverfahrens gehört zu werden.
Für den Abschluss von Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gibt es keine vorgeschriebene Frist. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und dem Umfang der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.
Auf der Grundlage der Kronzeugenregelung kann an einem geheimen Kartell beteiligten Unternehmen, die das Verhalten melden oder während der gesamten Untersuchung mit der Kommission zusammenarbeiten, im Gegenzug ein Erlass oder eine erhebliche Ermäßigung ihrer Geldbuße gewährt werden. Einzelpersonen und Unternehmen können Kartelle oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen anonym über das Whistleblower-Tool der Kommission melden. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 07.08.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
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