Untersuchung: Kunstrasen im Sport
Kartellrecht: EU-Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen bei Kunstrasen-Unternehmen durch
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlich wettbewerbswidriger Verhaltensweisen
Die Europäische Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten von Unternehmen durch, die in mehreren Mitgliedstaaten in der Kunstrasenindustrie tätig sind. Die Kommission hat Bedenken, dass diese Unternehmen gegen das in den EU-Kartellvorschriften verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen verstoßen haben könnten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Kunstrasen ist ein für verschiedene Anwendungen verwendeter künstlicher Rasen, der in Aussehen und Verwendung einem Naturrasen nahekommt. Die Untersuchung betrifft für Sport verwendeten Kunstrasen.
Die Beamten der Kommission wurden von ihren Kollegen aus den nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen die Nachprüfungen durchgeführt wurden, begleitet.
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlich wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Durchführung solcher Nachprüfungen und die Übermittlung von Auskunftsverlangen der Kommission bedeuten nicht, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt. Die Kommission achtet die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht von Unternehmen, im Laufe eines Kartellverfahrens gehört zu werden.
Für den Abschluss von Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gibt es keine vorgeschriebene Frist. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und dem Umfang der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.
Auf der Grundlage der Kronzeugenregelung kann an einem geheimen Kartell beteiligten Unternehmen, die das Verhalten melden oder während der gesamten Untersuchung mit der Kommission zusammenarbeiten, im Gegenzug ein Erlass oder eine erhebliche Ermäßigung ihrer Geldbuße gewährt werden. Einzelpersonen und Unternehmen können Kartelle oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen anonym über das Whistleblower-Tool der Kommission melden. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 07.08.23
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