Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung schwerer & organisierter Kriminalität


Sicherheitsunion: Kommission begrüßt politische Einigung über einen besseren und schnelleren Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu Bankkontoinformationen
Mit der vereinbarten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass die Strafverfolgungsbehörden Zugang zur zentralen Zugangsstelle für Bankkontenregister erhalten und dass das Format harmonisiert wird, in dem Banken und Krypto-Unternehmen den Ermittlungsbehörden Transaktionsaufzeichnungen übermitteln



Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte Einigung über einen besseren und schnelleren Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu Bankkontoinformationen. Für die Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität ist diese Einigung von entscheidender Bedeutung. Die schwere und organisierte Kriminalität kennt keine Grenzen. Daher müssen Behörden, die Ermittlungen in einem Mitgliedstaat durchführen, häufig auch auf Informationen zu Bankkonten in anderen Mitgliedstaaten zugreifen.

Die neuen Vorschriften werden den Strafverfolgungsbehörden einen schnellen Zugang zu Informationen zu Konten ermöglichen, auf denen Kriminelle und Terroristen ihre Gelder oder Vermögenswerte halten oder verstecken. Mit der vereinbarten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass die Strafverfolgungsbehörden Zugang zur zentralen Zugangsstelle für Bankkontenregister erhalten und dass das Format harmonisiert wird, in dem Banken und Krypto-Unternehmen den Ermittlungsbehörden Transaktionsaufzeichnungen übermitteln. Ein schnelleres Aufspüren von Vermögensgegenständen, die aus Straftaten stammen, wird auch eine wirksamere Einziehung von Erträgen aus Straftaten ermöglichen.

In der neuen EU-Richtlinie ist Folgendes vorgesehen:
>> Direkter Zugang zu Bankkontoinformationen in der gesamten Union: Strafverfolgungsbehörden und Vermögensabschöpfungsstellen erhalten über die zentrale Zugangsstelle, über die die Bankkontenregister miteinander vernetzt sind, direkten Zugang zu Bankkontoinformationen in der gesamten Union. Dies wird es den Behörden ermöglichen, die Banken zu ermitteln, bei denen Verdächtige ihre Konten führen. Durch Datenschutzvorschriften wird sichergestellt, dass nur begrenzte Informationen über die Identität des Kontoinhabers bereitgestellt werden.
>> Ein gemeinsames Format für Transaktionsaufzeichnungen: Mit der Richtlinie wird ein gemeinsames Format eingeführt, in dem die Banken und Krypto-Unternehmen den Strafverfolgungsbehörden Informationen über Transaktionen – d. h. Transaktionsaufzeichnungen – zur Verfügung stellen. Die genaue Ausgestaltung des Formats wird in einem [delegierten Rechtsakt/Durchführungsrechtsakt] festgelegt. Der Zugang zu den einschlägigen Informationen wird im Einklang mit den nationalen Vorschriften und Verfahrensgarantien gewährt.

Hintergrund
Im Aktionsplan der Kommission für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde betont, dass eine EU-weite Vernetzung der nationalen zentralen Bankkontenregister erforderlich ist, um den Strafverfolgungsbehörden und zentralen Meldestellen einen schnelleren Zugang zu Finanzinformationen zu ermöglichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern.

Dies wird auch in der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion und in der EU-Agenda zur Terrorismusbekämpfung hervorgehoben. Darüber hinaus ergänzt die vereinbarte Richtlinie die Geldwäscherichtlinie, in der eine Vernetzung von Bankkontenregistern vorgesehen ist, indem den Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den vernetzten Registern gewährt wird.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 07.08.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen