Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

USB-C wird zur Standardanschluss


Europäische Kommission schlägt einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte vor
Mit dem präsentierten Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie werden der Ladeanschluss und die Schnellladetechnologie harmonisiert



Die Europäische Kommission unternimmt einen wichtigen Schritt gegen Elektronikabfälle und Unannehmlichkeiten, die für Verbraucher aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher und inkompatibler Ladegeräte für elektronische Geräte entstehen. Obwohl mit der Industrie jahrelang an einem freiwilligen Ansatz gearbeitet wurde, der in den letzten zehn Jahren zur Reduzierung der Vielzahl von Ladegeräten von 30 auf drei Typen geführt hat, konnte keine vollständige Lösung gefunden werden. Die Kommission schlägt nun Rechtsvorschriften vor, um für ein einheitliches Ladegerät für alle einschlägigen Geräte zu sorgen.

Mit dem präsentierten Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie werden der Ladeanschluss und die Schnellladetechnologie harmonisiert: USB-C wird zur Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten zu entbündeln. Dies bringt mehr Verbraucherfreundlichkeit bei gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Ladegeräten, wodurch wiederum der ökologische und digitale Wandel unterstützt wird.

Der vorgelegte Vorschlag der Kommission umfasst Folgendes:

>> Ein harmonisierter Ladeanschluss für elektronische Geräte: USB-C wird als einheitlicher Anschluss eingeführt. Auf diese Weise können die Verbraucher ihre Geräte unabhängig von der Gerätemarke mit demselben USB-C-Ladegerät aufladen, die harmonisierte Schnellladetechnologie wird dazu beigetragen, dass die einzelnen Hersteller die Ladegeschwindigkeit nicht ungerechtfertigt begrenzen und dass die Ladegeschwindigkeit bei der Verwendung eines kompatiblen Ladegeräts identisch ist.

>> Die Entbündelung des Verkaufs von Ladegeräten und elektronischen Geräten: Verbraucher können ein neues elektronisches Gerät ohne neues Ladegerät erwerben. Dadurch wird es weniger unfreiwillig erworbene oder unbenutzte Ladegeräte geben. Wenn weniger neue Ladegeräte produziert und entsorgt werden, wird das Aufkommen an Elektronikabfällen um beinahe tausend Tonnen pro Jahr sinken.

>> Verbesserte Verbraucherinformationen: Die Hersteller werden verpflichtet, einschlägige Informationen über die Ladeleistung, etwa über die vom Gerät benötigte Leistung, bereitzustellen sowie Angaben dazu zu machen, ob die Schnellladung unterstützt wird. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher besser nachvollziehen, ob ihre bisherigen Ladegeräte den Anforderungen ihres neuen Geräts entsprechen oder leichter ein kompatibles Ladegerät auswählen. In Verbindung mit den übrigen Maßnahmen würde dies dazu beitragen, dass weniger neue Ladegeräte gekauft werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher 250 Mio. EUR im Jahr für unnötigerweise angeschaffte Ladegeräte einsparen.

>> Die Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie ist Teil umfassenderer Maßnahmen, die von der Kommission in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Produkten, insbesondere der Elektronik auf dem EU-Markt, ergriffen werden und die das Kernstück eines in Vorbereitung befindlichen Vorschlags über nachhaltige Produkte bilden werden.

Die nächsten Schritte
Der präsentierte Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidung) angenommen werden. Eine Übergangszeit von 24 Monaten ab dem Datum der Annahme wird der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung vor dem Inkrafttreten bieten.

Damit letztendlich tatsächlich ein einheitliches Ladegerät zur Verfügung steht, muss Interoperabilität an beiden Enden des Kabels – am elektronischen Gerät und am externen Netzteil – gewährleistet sein. Die Interoperabilität aufseiten des Geräts, die mit Abstand die größte Herausforderung darstellt, wird mit dem Vorschlag erreicht. Die Interoperabilität des externen Netzteils wird Gegenstand einer Überprüfung der Ökodesign-Verordnung der Kommission sein. Diese wird im Laufe dieses Jahres eingeleitet, damit der Zeitpunkt des Inkrafttretens an den des präsentierten Vorschlags angepasst werden kann.

Hintergrund
Im Jahr 2020 wurden in der EU etwa 420 Millionen Mobiltelefone und andere tragbare elektronische Geräte verkauft. Im Durchschnitt besitzen die Verbraucherinnen und Verbraucher etwa drei Ladegeräte für Mobiltelefone, von denen sie zwei regelmäßig verwenden. Dennoch gaben 38 Prozent der Verbraucher an, mindestens einmal Probleme gehabt zu haben, weil sie ihr Mobiltelefon nicht aufladen konnten, da die verfügbaren Ladegeräte nicht kompatibel waren. Die Situation ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig, weil sie jährlich rund 2,4 Mrd. EUR für separate Ladegeräte ausgeben, die nicht mit elektronischen Geräten mitgeliefert werden. Darüber hinaus entstehen durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte jährlich schätzungsweise bis zu 11 000 Tonnen Elektronikabfall.

Im Hinblick auf die Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Verbraucher- und Umweltschutz unterstützt die Kommission seit 2009 die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts für Mobiltelefone und ähnliche elektronische Geräte. Auf Betreiben der Kommission kam 2009 zunächst eine freiwillige Vereinbarung der Branche zustande, die zur Annahme einer ersten Absichtserklärung führte. In der Folge wurde dadurch die Zahl der unterschiedlichen Ladegerättypen für auf dem Markt angebotene Mobiltelefone von 30 auf drei reduziert. Nachdem die Absichtserklärung im Jahr 2014 ausgelaufen war, wurde ein neuer, von der Industrie im März 2018 vorgelegter Vorschlag weder im Hinblick auf eine Lösung für ein einheitliches Ladegerät noch hinsichtlich der notwendigen Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit und der erforderlichen Verringerung der Elektroabfälle als zufriedenstellend angesehen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 07.12.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen