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Wie kann Geldwäsche erkannt werden?


Vermeidung von Geldwäsche: Der Druck der Behörden wächst - Die Grauzone nicht entdeckter Straftaten ist um ein Vielfaches größer
Aktuelles Wissen zum Thema Geldwäsche in einem Lernprogramm erhöht die Compliance im Unternehmen - Bei fehlerhaftem Verhalten der Mitarbeiter drohen Ihnen hohe Bußgelder


(08.05.08) - Der Druck der Behörden wächst aufgrund der steigenden Anzahl von Geldwäschedelikten (Money Laundering). Deswegen werden Unternehmen mit immer schärferen Geldwäschevorschriften intensiv verpflichtet, künftig noch effektiver Geld aufspüren, das aus Straftaten stammt. Damit wachsen die Anforderungen an Geldwäschebeauftragte, Unternehmer und Mitarbeiter der unterschiedlichsten Branchen.

Nicht nur die Institute der Finanzdienstleistungen, sondern auch Reisebüros, Immobilienmakler, Einzelhandelsgeschäfte, bei denen größere Summen in bar über den Tisch gehen, sind zur Meldung von Vorgängen verpflichtet, bei denen ein Verdacht auf Geldwäsche besteht. Besonders betroffen sind auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare.

Bei fehlerhaftem Verhalten der Mitarbeiter drohen Ihnen hohe Bußgelder. Damit ist es wichtig, Mitarbeiter im Umgang mit den gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche nachhaltig und nachweisbar zu schulen und das Wissen jederzeit zum Nachschlagen bereit zu halten.

Diese Entwicklung hat die Firma Birgin frühzeitig erkannt und aktuelles Wissen zum Thema Geldwäsche in einem Lernprogramm ("WBT") zusammengestellt. Die anspruchvollen Inhalte sind leicht verständlich und für die Mitarbeiter praxisnah aufbereitet. Ein Schwerpunkt liegt bei der Frage: "Wie kann Geldwäsche erkannt werden?"

Nach dem Durcharbeiten der Lernsoftware wissen die Mitarbeiter alles, um mit dem Thema "Vermeidung von Geldwäsche" sicher und kompetent umgehen zu können. Das erfolgreich absolvierte Lernprogramm belegt ein maschinell erstelltes Zertifikat. Damit erfüllen Unternehmen automatisch die gesetzliche Pflicht zum Nachweis der erfolgten Schulung ihrer Mitarbeiter.

Doch das Lernprogramm bietet den Anwendern noch einen weiteren Vorteil. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, die Standardinhalte individuell an die Abläufe und typischen Geschäftsvorfälle ihres Unternehmens selbst zu ergänzen und ständig veränderte gesetzliche Auflagen selbst anzupassen. Damit wird ein hoher Mehrwert geboten. (Birgin: ra)




Meldungen: Schulung

  • Datenschutz, ein breitgefächertes Thema

    Die IMC AG hat mit dem neuen Standardlernkurs "Datenschutz und Informationssicherheit" ihr vielseitiges eLearning-Kursangebot um ein zusätzliches aktuelles Thema erweitert. Das Web Based Training (WBT) sensibilisiert Mitarbeiter in Unternehmen für die unterschiedlichsten Bereiche und Lebenslagen, in denen Datensicherheit zum Thema werden kann, beleuchtet relevante Details sowie Rechtsgrundlagen und gibt Lernern die Möglichkeit, ihr neues Wissen in kurzen Tests selbst zu prüfen. Die 14 verschiedenen Module können dabei je nach Bedarf einzeln oder als Gesamtpaket erworben werden.

  • eLearning-Modul "CSR Communication"

    Nach erfolgreicher Einführung des englischsprachigen eLearning-Moduls "CSR Communication" am Institute Corporate Responsibility Management an der Steinbeis University Berlin (ICRM) können jetzt auch andere Hochschulen und Institute vom zeit- und ortsunabhängigen Lernen im Internet profitieren. Als Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis eignet sich das Modul im besonderen Maße auch für Inhouse-Trainings in Unternehmen und Agenturen - speziell mit internationaler Vernetzung. Es kann je nach Bedarf inhaltlich und zeitlich angepasst werden und ist jederzeit im Internet erreichbar.

  • Schulungen für den UK Bribery Act

    Die Compliance-Spezialistin digital spirit bietet ab sofort Schulungslösungen für Unternehmen im Hinblick auf ein neues Antikorruptionsgesetz. Am 1. Juli dieses Jahres tritt der umstrittene UK Bribery Act in Kraft. Das hat das britische Justizministerium kürzlich mitgeteilt. Das neue Gesetz betrifft weltweit alle Unternehmen, die ihren Sitz in Großbritannien haben oder geschäftliche Beziehungen zu Personen oder Unternehmen in Großbritannien unterhalten. Bemerkenswert ist dabei, dass der UK Bribery Act auch Anwendung findet, wenn die Bestechungshandlungen selbst keinen Bezug zu Großbritannien haben.

  • Rechtskonformes Verhalten im Unternehmen

    Mit dem vebn-Gütesiegel 2010 zeichnet der Verband eLearning Business Norddeutschland (vebn) das Lernprogramm "Code of Conduct" der bit media e-Learning solution GmbH am 3. März auf der Cebit in Hannover (17:00 Uhr, Halle 6, Stand J03/1) aus. Das Computer Based Training für rechtskonformes Verhalten erfüllt laut Herstellerangaben zu rund 95 Prozent die geforderten Kriterien aus zehn Bereichen.

  • Hilfe für den Datenschutzbeauftragten

    Das Thema Datenschutz tritt heute mehr denn je in den Vordergrund. Umso wichtiger ist eine umfassende Information der mit der Verarbeitung persönlicher Daten natürlicher Personen befassten Personen.

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