Datenschutz: Web-basierte Fortbildung
E-Learning: Schnell mit den relevanten Datenschutzvorschriften vertraut gemacht werden
Alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausBDSG, TDG, TDDSG und TKG wurden berücksichtigt
(15.11.06) - Mit einem Kurs zur Datenschutzunterweisung erweitert Weka Media das Schulungsangebot für das interaktive E-Learning-System "Weka WebTrainer". Mitarbeiter von Unternehmen, Behörden und Verbänden können hiermit einfach und schnell mit den relevanten Datenschutzvorschriften vertraut gemacht werden – und das unabhängig von Ort und Zeit. Datenschutzbeauftragte kommen mit dieser Lösung auf eine effiziente Art und Weise ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Mitarbeiter in den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien zu unterweisen.
Mit der neuen E-Learning-Schulung erweitert der Fachverlag sein Programm, das E-Learning-Kurse für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Qualitäts- und Umweltmanagement umfasst, um einen weiteren wichtigen Baustein. Schließlich nimmt das Thema Datenschutz nicht nur im Zuge der allgemeinen Digitalisierung eine immer gewichtigere Rolle ein. Auch der Gesetzgeber erhöhte jüngst den Druck, indem er im neuen Bundesdatenschutzgesetz von 2006 explizit auf die Haftung der Geschäftsführung hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien innerhalb einer Unternehmung verweist.
Die interaktive Unterweisung ist unter Berücksichtigung von didaktischen und sprachlichen Kriterien erstellt worden. Übergreifende Zusammenhänge werden so begriffen und die bisweilen komplizierte Thematik für Jedermann verständlich. Die Unterweisung verfolgt das Ziel, den Mitarbeiter für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren, um einen regelkonformen Umgang der Richtlinien zu gewährleisten.
Grundsätzlich ermöglicht der Einsatz des WebTrainers eine höhere Flexibilität. So kann jeder Mitarbeiter die Datenschutzunterweisung zeitunabhängig an einem PC-Arbeitsplatz durchführen. Findet während der Unterweisung eine Unterbrechung statt, so kann der Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt an derselben Stelle die Fortbildung fortsetzen. Am Ende der Schulung besteht optional die Möglichkeit eine Verständniskontrolle einzurichten. Hierbei werden im Rahmen der Auswertung die Lösungen anhand von Erläuterungen verdeutlicht; Lerneffekt und Motivation werden dadurch zusätzlich erhöht.
In der E-Learning-Schulung sind alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) berücksichtigt. Dadurch ist eine Rechtssicherheit gewährleistet. Gleichzeitig ist bei den Mitarbeitern das Know-how vorhanden, um jeglichen datenschutzrechtlichen Verstoß zu vermeiden. (Interest: ra)