Sie sind hier: Home » Literatur » Schulung

Datenschutz: Web-basierte Fortbildung


E-Learning: Schnell mit den relevanten Datenschutzvorschriften vertraut gemacht werden
Alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausBDSG, TDG, TDDSG und TKG wurden berücksichtigt


(15.11.06) - Mit einem Kurs zur Datenschutzunterweisung erweitert Weka Media das Schulungsangebot für das interaktive E-Learning-System "Weka WebTrainer". Mitarbeiter von Unternehmen, Behörden und Verbänden können hiermit einfach und schnell mit den relevanten Datenschutzvorschriften vertraut gemacht werden – und das unabhängig von Ort und Zeit. Datenschutzbeauftragte kommen mit dieser Lösung auf eine effiziente Art und Weise ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Mitarbeiter in den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien zu unterweisen.

Mit der neuen E-Learning-Schulung erweitert der Fachverlag sein Programm, das E-Learning-Kurse für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Qualitäts- und Umweltmanagement umfasst, um einen weiteren wichtigen Baustein. Schließlich nimmt das Thema Datenschutz nicht nur im Zuge der allgemeinen Digitalisierung eine immer gewichtigere Rolle ein. Auch der Gesetzgeber erhöhte jüngst den Druck, indem er im neuen Bundesdatenschutzgesetz von 2006 explizit auf die Haftung der Geschäftsführung hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien innerhalb einer Unternehmung verweist.

Die interaktive Unterweisung ist unter Berücksichtigung von didaktischen und sprachlichen Kriterien erstellt worden. Übergreifende Zusammenhänge werden so begriffen und die bisweilen komplizierte Thematik für Jedermann verständlich. Die Unterweisung verfolgt das Ziel, den Mitarbeiter für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren, um einen regelkonformen Umgang der Richtlinien zu gewährleisten.

Grundsätzlich ermöglicht der Einsatz des WebTrainers eine höhere Flexibilität. So kann jeder Mitarbeiter die Datenschutzunterweisung zeitunabhängig an einem PC-Arbeitsplatz durchführen. Findet während der Unterweisung eine Unterbrechung statt, so kann der Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt an derselben Stelle die Fortbildung fortsetzen. Am Ende der Schulung besteht optional die Möglichkeit eine Verständniskontrolle einzurichten. Hierbei werden im Rahmen der Auswertung die Lösungen anhand von Erläuterungen verdeutlicht; Lerneffekt und Motivation werden dadurch zusätzlich erhöht.

In der E-Learning-Schulung sind alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) berücksichtigt. Dadurch ist eine Rechtssicherheit gewährleistet. Gleichzeitig ist bei den Mitarbeitern das Know-how vorhanden, um jeglichen datenschutzrechtlichen Verstoß zu vermeiden. (Interest: ra)




Meldungen: Schulung

  • Datenschutz, ein breitgefächertes Thema

    Die IMC AG hat mit dem neuen Standardlernkurs "Datenschutz und Informationssicherheit" ihr vielseitiges eLearning-Kursangebot um ein zusätzliches aktuelles Thema erweitert. Das Web Based Training (WBT) sensibilisiert Mitarbeiter in Unternehmen für die unterschiedlichsten Bereiche und Lebenslagen, in denen Datensicherheit zum Thema werden kann, beleuchtet relevante Details sowie Rechtsgrundlagen und gibt Lernern die Möglichkeit, ihr neues Wissen in kurzen Tests selbst zu prüfen. Die 14 verschiedenen Module können dabei je nach Bedarf einzeln oder als Gesamtpaket erworben werden.

  • eLearning-Modul "CSR Communication"

    Nach erfolgreicher Einführung des englischsprachigen eLearning-Moduls "CSR Communication" am Institute Corporate Responsibility Management an der Steinbeis University Berlin (ICRM) können jetzt auch andere Hochschulen und Institute vom zeit- und ortsunabhängigen Lernen im Internet profitieren. Als Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis eignet sich das Modul im besonderen Maße auch für Inhouse-Trainings in Unternehmen und Agenturen - speziell mit internationaler Vernetzung. Es kann je nach Bedarf inhaltlich und zeitlich angepasst werden und ist jederzeit im Internet erreichbar.

  • Schulungen für den UK Bribery Act

    Die Compliance-Spezialistin digital spirit bietet ab sofort Schulungslösungen für Unternehmen im Hinblick auf ein neues Antikorruptionsgesetz. Am 1. Juli dieses Jahres tritt der umstrittene UK Bribery Act in Kraft. Das hat das britische Justizministerium kürzlich mitgeteilt. Das neue Gesetz betrifft weltweit alle Unternehmen, die ihren Sitz in Großbritannien haben oder geschäftliche Beziehungen zu Personen oder Unternehmen in Großbritannien unterhalten. Bemerkenswert ist dabei, dass der UK Bribery Act auch Anwendung findet, wenn die Bestechungshandlungen selbst keinen Bezug zu Großbritannien haben.

  • Rechtskonformes Verhalten im Unternehmen

    Mit dem vebn-Gütesiegel 2010 zeichnet der Verband eLearning Business Norddeutschland (vebn) das Lernprogramm "Code of Conduct" der bit media e-Learning solution GmbH am 3. März auf der Cebit in Hannover (17:00 Uhr, Halle 6, Stand J03/1) aus. Das Computer Based Training für rechtskonformes Verhalten erfüllt laut Herstellerangaben zu rund 95 Prozent die geforderten Kriterien aus zehn Bereichen.

  • Hilfe für den Datenschutzbeauftragten

    Das Thema Datenschutz tritt heute mehr denn je in den Vordergrund. Umso wichtiger ist eine umfassende Information der mit der Verarbeitung persönlicher Daten natürlicher Personen befassten Personen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen