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Soziale Netzwerke in Steuerkanzleien


Steuerberater entdecken das Potenzial sozialer Medien
Potenzial der sozialen Netzwerke wird in den steuerberatenden Berufen noch wenig ausgeschöpft

(05.07.12) - Die Nutzung von Facebook, Twitter und Xing in der Steuerkanzlei war das Thema einer Veranstaltung, die der Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Addison durchführte. In der Diskussion im Anschluss an den Vortrag des Social-Media-Experten Tjalf Nienaber wurde deutlich: Das Potenzial der sozialen Netzwerke wird in den steuerberatenden Berufen noch wenig ausgeschöpft. Viele Teilnehmer wurden durch den engagierten Vortrag angeregt, sich intensiver mit sozialen Netzwerken zu befassen.

Die Schnelligkeit, mit der sich die Nutzung sozialer Medien verbreitet, ist atemberaubend. Tjalf Nienaber, der sich als Experte bei der Konzeption und Entwicklung sozialer Netzwerke einen Namen gemacht hat, stellte zu Beginn seines Vortrags vor 40 Steuerberatern aus den Bezirksgruppen Vorder-, Süd-, Westpfalz und Worms im Hotel Annaberg in Bad Dürkheim, die Beschleunigung dar, mit der sich moderne Medien verbreiten. Während die Durchsetzung von Radio und Fernsehen viele Jahre benötigten, gewinnen neue Medien wie Facebook in weniger als einem Jahr 100 Millionen neue Nutzer hinzu. Auch das professionelle Netzwerk Xing, das sich auf Deutschland fokussiert, hat heute bereits über 10 Millionen User.

Die Einstellung zu sozialen Netzwerken in Steuerkanzleien schwankt derzeit zwischen Skepsis - mit dem Hinweis auf die Seriosität und das Werbeverbot der freien Berufe - und der Erwartung, dass mit den neuen Kommunikationsmedien die Bindung und Neugewinnung von Mandanten kreativ gefördert werden kann. Der Vortrag von Tjalf Nienaber bot eine unterhaltsame und informative Reise durch die vielfältige Landschaft der sozialen Medien mit klarer Zielrichtung auf den praktischen Nutzen: Was bringt’s? Wie nutze ich es richtig? Er zeigte den anwesenden Steuerberatern, wie sie Ihre Bekanntheit erhöhen, Ihr Image steuern, wertvolle Kontakte knüpfen oder neue Mitarbeiter und neue Mandanten finden können.

Der "Network-Papst" wurde seinem Ruf gerecht und motivierte zahlreiche Teilnehmer, ihr Engagement in den sozialen Netzwerken zu verstärken. "Blick eines Profis unter die Motorhaube von Facebook" - "Jetzt werde ich mich doch mal mit dem Thema stärker auseinandersetzen und mich morgen gleich mal anmelden", lauteten spontane Reaktionen. "Ich habe gleich die Premium-Mitgliedschaft gewählt", berichtete ein Steuerberater, der nach der Veranstaltung begann, sich intensiver mit einem sozialen Netzwerk auseinanderzusetzen.

Der Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz plant auch bereits eine Fortsetzung der Veranstaltung: "Step 2 ist ein Workshop zum Thema: Wie nutze ich soziale Netzwerke – Risiken und Chancen – Einrichtung eines Netzwerk-Auftritts und Praxisbeispiele", erklärt Steuerberater Dipl.-Kfm. Georg Detzel, Mitinitiator des Treffens in Bad Dürkheim.

Kommentar von Addison-Geschäftsführer Andreas Hermanutz: "Zukunftsorientierte Steuerberater beschäftigen sich mit sozialen Netzwerken, da sie sich bewusst sind, dass auf diesen Plattformen die nächste Mandantengeneration anzutreffen ist. Wir werden daher zukünftig verstärkt Veranstaltungen unterstützen und auch selbst anbieten, die zur erfolgreichen Nutzung von sozialen Medien in der Steuerberatung beitragen." (Addison Software und Service: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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