Leistungsschutzrecht bei Presseerzeugnissen
Bayerns Justizministerin Dr. Merk: Wir brauchen ein effektives Leistungsschutzschutzrecht
"Es geht nicht an, dass der Verleger, mit dessen Inhalten Google News & Co Geld verdienen, davon nichts abbekommt"
(05.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat sich klar für das derzeit heftig diskutierte Leistungsschutzrecht für die Verleger von Presseerzeugnissen positioniert und damit deutlich gegen die kritischen Äußerungen des BDI hierzu gestellt. "Es geht nicht an, dass der Verleger, mit dessen Inhalten Google News & Co Geld verdienen, davon nichts abbekommt", sagte Merk. "Wir müssen die Rechte der Verleger stärken. Dass wir ein effektives Leistungsschutzschutzrecht brauchen, steht daher für mich außer Frage!"
Die Argumente des BDI, der aus angeblich unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Bedenken gegen das Leistungsschutzrecht als solches herleitet, hält Merk für vorgeschoben. "Über die Ausgestaltung im Einzelnen kann man natürlich diskutieren", so Merk. "So halte ich den Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Fassung für wenig praktikabel, weil er kein Lizenzierungssystem durch eine Verwertungsgesellschaft analog der GEMA vorsieht. Der gewerbliche Nutzer verschiedener Seiten müsste sich also an tausend verschiedene Stellen wenden, um eine Lizenz zu erhalten. Zudem ist fraglich, ob die vorgesehene angemessene Beteiligung der Journalisten an der Lizenzgebühr des Verlegers ausreichend sichergestellt wird, wenn dieser durch die Verwertungsgesellschaft nicht automatisch beteiligt wird, sondern seinen Anspruch erst mühsam durchsetzen muss. Hier dürften noch Nachbesserungen erforderlich sein."
Merk sagte abschließend: "Aber diese Detailfragen gestatten nicht, das Vorhaben insgesamt zu torpedieren. Sie werden sich zweifellos im Gesetzgebungsverfahren klären lassen." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.