SEPA-Verordnung über Überweisungen und Lastschrift
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk SEPA-Einführung: "Mehraufwand ohne unmittelbaren zusätzlichen Nutzen"
Banken sollten nach Merks Auffassung die Rückbuchbarkeit von Lastschriften nicht gegenüber dem heutigen Standard einschränken
(24.02.12) - "Eine "Win-Win-Situation" ist SEPA für die deutschen Verbraucher und den heimischen Markt mit Sicherheit nicht", stellte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fest, nachdem das Europäische Parlament am 14. Februar die SEPA-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften in der EU verabschiedet hatte.
"Die Umstellung der Kontoangaben bei Überweisungen auf die 22-stellige IBAN wird zwar zum Glück glimpflicher ausfallen als zunächst befürchtet, aber trotzdem bedeutet sie für alle Beteiligten bei den weit überwiegenden innerstaatlichen Zahlungen einen Mehraufwand ohne unmittelbaren zusätzlichen Nutzen", so die bayerische Ministerin. "Nur bei Auslandsüberweisungen sehe ich ab 2014 klare Vorteile für die Kunden. Inwieweit sich die Transaktionskosten der Banken insgesamt durch SEPA ermäßigen, bleibt abzuwarten." Weiter appellierte sie an die Banken, den Verbrauchern den Umstieg auf SEPA so einfach wie möglich zu machen. "Ein guter Service wird auch von Verbrauchern durch Kundentreue honoriert", so die Ministerin weiter.
Zu begrüßen ist aus Sicht von Merk, dass für bestehende Einzugsermächtigungen eine Bestandsschutzregelung gefunden wurde. "Hier bestand tatsächlich die Gefahr, dass Abbuchungen mangels Umstellung auf die neuen Anforderungen an Lastschriften nicht rechtzeitig ausgeführt worden wären und der Verbraucher beispielsweise bei der Miete oder Stromrechnung unverschuldet in Verzug geraten wäre."
Mit Blick auf die bei SEPA eingeschränkte Rückbuchbarkeit von Lastschriften machte die bayerische Ministerin deutlich, dass es gerade bei Bestellungen im Internet für den Verbraucher wichtig sei, schnell sein Geld wiederzubekommen, wenn der Verkäufer nicht liefert. Die Banken sollten daher nach Merks Auffassung die Rückbuchbarkeit von Lastschriften nicht gegenüber dem heutigen Standard einschränken.
Kritisch geprüft werden müssen vor allem auch die Auswirkungen auf das bewährte elektronische Lastschriftverfahren. Merk: "Ich kann nicht nachvollziehen, dass die EU ohne Not in das verbraucher- und unternehmerfreundliche elektronische Lastschriftverfahren in einem der größten Märkte Europas eingreift. Ich hoffe, dass wir hier gemeinsam mit dem Handel und der Finanzwirtschaft rasch Lösungen finden, um weiterhin ein effektives und sicheres Zahlen an der Kasse und im Internet zu ermöglichen." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
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