Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Gewährleistungspflichten als Verkäufer


Dr. Beate Merk: "Der Verbraucher darf keinen Nachteil haben, wenn sich der Händler seinen Gewährleistungsverpflichtungen entzieht und ihn an den Hersteller verweist"
Dr. Merk fordert Verbesserung der Rechte von Verbrauchern bei Kaufverträgen

(24.06.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert Klarstellungen und Verbesserungen bei den Rechten von Verbrauchern bei Kaufverträgen: "Jeder kennt die Situation: Die gerade erst im Kaufhaus erstandene Kaffeemaschine ist defekt und vom Händler kriegt man zu hören: Wenden Sie sich an den Hersteller."

Eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband im letzten September veröffentlichte Studie macht klar: Einzelhandelsunternehmen verweisen bei Mängeln der Kaufsachen überwiegend (in 76 Prozent der Fälle) erst einmal auf die parallel bestehende Garantie des Herstellers - und weichen damit ihren eigenen Gewährleistungspflichten als Verkäufer aus.

Merk sagt: "Das kann empfindliche Nachteile für den Käufer haben, etwa wenn ihm nach einem erfolglosem Reparaturversuch des Herstellers später vom Verkäufer entgegenschallt, dass der Defekt erst durch den Reparaturversuch entstanden sei. Oder wenn die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren, während er erfolglos mit dem Hersteller verhandelt." Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin hält das für ungerecht: "Der Verbraucher darf keinen Nachteil haben, wenn sich der Händler seinen Gewährleistungsverpflichtungen entzieht und ihn an den Hersteller verweist. Wir brauchen hier im Gesetz eine klare Regelung."

Regelungsbedarf sieht die bayerische Ministerin auch in anderen Fragen: "Wenn nach einer Reparatur oder einem Austausch die Ware wieder kaputt geht, wie lange gelten in diesem Fall die Gewährleistungsrechte? Beginnen die Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche dann neu oder laufen sie einfach weiter? Wer trägt die Verantwortung dafür, wenn der Käufer die Ware zur Reparatur an den Händler zurückschickt und sie unterwegs verlorengeht? Wie kann dem Käufer geholfen werden, wenn er die gekaufte Ware dringend braucht, sie aber nicht rechtzeitig repariert oder ausgetauscht werden kann? Das Gesetz enthält hierzu im Moment keine zufriedenstellenden Antworten. Die muss es aber zum Wohle der Verbraucher geben."

Merk erklärt abschließend: "Wir dürfen nicht bei der Schuldrechtsreform von 2002 stehen bleiben, sondern müssen das Recht weiterentwickeln." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen