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Fernsehsender analysieren SmartTV-Besitzer


Vorsicht vor der Funktion "Hybrid Broadcast Broadband TV" (HbbTV) auf internetfähigen TV-Geräten: Datenübertragung startet ohne Wissen der Nutzer
Die so durch Sendeanstalten gewonnenen Informationen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus als bedenklich einzustufen

(25.06.13) - Informatiker der TU Darmstadt haben gezeigt, dass Sendeanstalten das Nutzerverhalten ihrer Zuschauer mit internetfähigen TV-Geräten ohne deren Wissen auswerten können. Die Forscher stellten ihre am Center for Advanced Security Research Darmstadt (CASED) entstandene Arbeit beim Deutschen IT-Sicherheitskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vor.

Neue Fernsehgeräte, sogenannte Smart TVs, können Fernsehen und Internet verbinden. Viele öffentliche und private Sendeanstalten bieten Zuschauern so verschiedene interaktive Zusatzfunktionen. Möglich macht das unter anderem die neue Funktion Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV), die beispielsweise Informationen zum laufenden Programm oder weitere Folgen einer Sendereihe aus der Mediathek zur Verfügung stellen kann. In Deutschland werden bis 2016 voraussichtlich über ein Drittel aller Haushalte einen HbbTV-fähigen Fernseher nutzen.

Die Nutzer dieser Geräte sehen in der Regel eine eingeblendete Information, dass der Sender Zusatzinformationen anbietet. Wer interessiert ist, kann diese über eine Taste auf der Fernbedienung abrufen.

"Was die Nutzer nicht wissen können ist, dass der Fernseher bereits bei der Senderwahl mit dem Server der Sendeanstalt kommuniziert. Von vielen Sendern empfängt er mehrmals pro Minute Inhalte, überträgt aber auch Nutzungsdaten, ohne dass der Zuschauer HbbTV aktiv durch Drücken des Red Buttons nutzt", erklärt Informatiker Marco Ghiglieri.

Die so gewonnenen Informationen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus als bedenklich einzustufen – insbesondere, da einige Sender die Daten auch Drittanbietern wie Google Analytics zur Verfügung stellen, die detaillierte Nutzeranalysen erzeugen. Diese könnten Sendern vor allem zur Ermittlung von regionalen Einschaltquoten und zur Übertragung personalisierter Werbung dienen. "Nutzeranalysen sind nicht prinzipiell schlecht, wenn die Nutzer über den Zweck informiert sind und die Überwachung mit Zustimmung erfolgt", ergänzt Ghiglieri. Derzeit hat der Nutzer nur die Wahl, Datendienste auf dem Fernseher abzuschalten, verliert aber dadurch auch alle neuen Funktionen. Eine Übersicht des Verhaltens einzelner HbbTV-Sender geben die Autoren in ihrer Veröffentlichung.

"Anbieter und Hersteller müssen lernen, dass Sicherheit und Privatsphäre schon "by Design", also im Entwurfsstadium berücksichtigt werden muss. Nachträgliche Absicherung ist oft teurer und kann das Vertrauen der Kunden erschüttern", sagt Michael Waidner, Cased-Direktor und Professor für Sicherheit in der Informationstechnik.

Appell an Sender und Gerätehersteller: Datenschutz standardisieren
Die Wissenschaftler sind mit den Sendeanstalten im Gespräch und fordern sie auf, sich mit den Geräteherstellern möglichst schnell auf einen Standard mit konkreten, technischen Datenschutzlösungen zu einigen. Eine Datenübertragung soll dann erst nach Aktivierung der HbbTV-Funktion durch den Nutzer möglich sein. In ihrer Veröffentlichung schlagen die Forscher mögliche Gegenmaßnahmen vor. Weiterhin müssen die Daten so übertragen werden, dass kein Angreifer Informationen abfangen und auswerten kann.

Wenn der Standard nicht angepasst wird, ist nicht auszuschließen, dass über zukünftige Funktionen auch kritischere Daten versehentlich oder wissentlich übermittelt werden – beispielsweise, wenn über den Fernseher auch Bezahldienste, private Bilder oder eine integrierte WebCam genutzt werden.

Die Forscher haben ihre Ergebnisse von Dezember 2012 Anfang Mai überprüft. Noch immer zeigen die Sender das gleiche Verhalten, nur die eingesetzten Tracking-Dienste haben sich teilweise geändert. (Technische Universität Darmstadt: ra)

TU Darmstadt: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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