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Verschlüsselungslösungen einsetzen!


Vorsicht, Grauzone: Journalistischer Quellenschutz bei staatlichem Zugriff auf Cloud-Speicher
Cloud Computing-Anwendungen
Der Quellenschutz muss der technologischen Entwicklung folgen und auch für Daten in Cloud-Anwendungen gelten


(27.06.13) - Der journalistische Quellenschutz gilt nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten nur für Daten, die sich in direktem Gewahrsam von Journalisten befinden, nicht jedoch für in Cloud Computing-Anwendungen gespeicherte Daten. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) hält die Anwendung des Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbotes bei Journalisten auch für Cloud-Daten für zeitgemäß, empfiehlt jedoch in jedem Fall, Verschlüsselungstechnologie zu nutzen.

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Den Quellenschutz für Medienvertreter hat das Bundesverfassungsgericht im Wege der Rechtsprechung bereits 1959 geprägt und regelmäßig weiterentwickelt. Der verfassungsrechtliche Rang wird auf allen Ebenen der Rechtsprechung respektiert. Ein Journalist muss keine Auskunft über die Quelle seiner Informationen geben. Das journalistische Privileg des Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerungsrechts ist in Deutschland in der Strafprozessordnung (§ 53 Absatz 1 Nr. 5 StPO), in der Zivilprozessordnung (§ 383 Absatz 1 Nr. 5 ZPO) und analog z.B. in der Abgabenordnung (§ 102 Absatz 1 Ziffer 4 AO) geregelt.

Dieser weitgehende Schutz erstreckt sich mittelbar nicht nur auf Informanten, sondern auch auf Materialien, die ein Journalist im Zuge von Recherchen erlangt hat oder erstellt, jedenfalls dann, wenn sie sich auf einen Sachverhalt von öffentlichem Interesse beziehen. Das Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbot nach § 97 Absatz 1 StPO soll verhindern, dass das Zeugnisverweigerungsrecht durch Beschlagnahme und Auswertung von Recherchematerial ausgehebelt wird. Sowohl Redaktionsräume als auch der private Bereich eines Journalisten sind vor staatlichem Zugriff geschützt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte wies jüngst darauf hin, dass der journalistische Quellenschutz bzw. der entsprechende Schutz vor staatlichem Zugriff allerdings nur für Daten gelte, die sich in direktem Gewahrsam von Journalisten befänden, nicht aber für online gespeicherte Daten, und riet Journalisten, auf solche Speicheranwendungen gänzlich zu verzichten.

Der Hinweis des Bundesdatenschutzbeauftragten ist wichtig, auch wenn die tatsächliche Rechtslage im Ernstfall noch zu interpretieren wäre. Es ist jedoch fraglich, ob Technologieverzicht der richtige Ansatz ist. Journalistischer Quellenschutz ist ein hohes Gut in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen, in dem die freie Presse eine wichtige Wächterfunktion innehat. Gleichzeitig sind gerade Medienvertreter auf die Nutzung von IT angewiesen. Der Quellenschutz muss der technologischen Entwicklung folgen und auch für Daten in Cloud-Anwendungen gelten.

Oliver Dehning, Leiter der TeleTrusT-Arbeitsgruppe "Cloud Security", sagte: "Die Empfehlung des Bundesdatenschutzbeauftragten unterstreicht einmal mehr die Bedeutung von Verschlüsselung bei online gespeicherten Daten – ganz unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit des Zugriffs Dritter."

TeleTrusT rät Journalisten in jedem Fall, bei Cloud-Anwendungen auf umfassende Verschlüsselungslösungen zurückzugreifen. (TeleTrusT: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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