Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Gesetzliche Einschränkung der Abmahnungen


Bitkom: Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden
Bitkom unterstützt daher eine aktuelle Initiative des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen

(13.01.12) - Bitkom fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. "Abmahnungen können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im Internet aber vielfach missbraucht. Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf in Berlin. "Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden." Oft würden Online-Angebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Der Bitkom unterstützt daher eine aktuelle Initiative des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen.

Der jährliche Schaden pro Online-Händler durch Abmahnungen beträgt laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters "Trusted Shops" im Durchschnitt 5.300 Euro. Jeder zweite Händler sehe sich durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. "Leider entsteht der Eindruck, dass Abmahnungen von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht werden", erklärt Prof. Kempf.

So würden Abmahnungen gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Dabei werde die Unsicherheit vieler vornehmlich kleiner Online-Händler ausgenutzt. "Gerade im Online-Handel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße", erklärt Kempf. Neben einer gesetzlichen Einschränkung der Abmahnungen hält Bitkom daher auch eine umfassende Aufklärung der Händler für nötig.

Ein häufiger Grund für Abmahnungen sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Diese besagt, innerhalb welcher Zeit Online-Kunden die Ware zurückgeben dürfen. Der Bitkom empfiehlt Händlern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Es ist im Internet kostenfrei verfügbar: www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_388.html. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen