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Verbraucherschutz wird weiter verbessert


Zahlreiche Neuerungen wird die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringen
Elektronische Lohnsteuerkarte kommt später - Ab dem Jahr 2012 können Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz)


(18.01.12) - Bitkom stellt die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2012 in den Bereichen IT, Telekommunikation und Internet im Überblick vor.

Im Bereich "Telekommunikation" gibt es Verbesserungen für Verbraucher. Zahlreiche Neuerungen wird die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringen. Folgende Änderungen treten voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2012 in Kraft:

>> Wartezeiten bei Servicerufnummern werden kostenlos. Da die Umstellung technisch aufwändig ist, wird die Regelung schrittweise umgesetzt. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenfrei.
>> Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel künftig höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Eine Mitnahme der Rufnummer muss möglich sein. Das gilt künftig auch für den Mobilfunk.
>> Telekommunikationsunternehmen müssen mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.
>> Bei Internetanschlüssen im Festnetz ist die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben.
>> Bei der Nutzung von Call-by-Call-Diensten muss in Zukunft vor dem Gespräch der Preis angesagt werden.

Schutz vor Kostenfallen im Internet im Bereich "E-Commerce". Eine Gesetzesänderung soll den elektronischen Geschäftsverkehr transparenter machen. Der endgültige Beschluss des Bundestages wird bis Sommer 2012 erwartet. Ziel ist es, die Verbraucher vor nicht gewünschten Käufen bzw. Abonnements zu schützen. In Zukunft müssen Kunden unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten. Dazu zählen der Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche (Button), muss die Beschriftung gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen.

Im Bereich "E-Government" startet die "E-Bilanz": Ab dem Jahr 2012 können Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz). Für das Wirtschaftsjahr 2011 ist die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses freiwillig, für die folgenden Jahre wird die E-Bilanz zwingend. Hintergrund: Buchführungspflichtige Unternehmen müssen nicht nur Steuererklärungen, sondern auch ihren Jahresabschluss für steuerliche Zwecke beim Finanzamt einreichen. Dazu gehören eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Elektronische Lohnsteuerkarte kommt später: Ursprünglich sollte das Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2012 auf eine rein elektronische Abwicklung umgestellt werden. Daraus wird aber nichts. Wegen technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung wurde der Start um ein Jahr verschoben. Folgen für die Arbeitnehmer: Die letztmalig für das Jahr 2010 ausgegebenen Lohnsteuerkarten auf Papier behalten ihre Gültigkeit. Ändern sich Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchenzugehörigkeit, muss der Arbeitnehmer die Angaben bei seinem Finanzamt ändern lassen. Die erfolgten Änderungen muss er seinem Arbeitgeber mitteilen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden.

Im Bereich der "Zuwanderung" sollen Erleichterungen kommen: Für Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland werden die Zuwanderungsregelungen vereinfacht. Die Verdienstgrenzen für den Erhalt einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis werden von 66.000 Euro auf 48.000 Euro pro Jahr gesenkt. Zudem wird die Blue-Card-Regelung der EU in deutsches Recht umgesetzt. Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte wird auf 44.000 Euro festgelegt, bei Mangelberufen (u.a. IT-Fachkräfte) soll sie 33.000 Euro betragen. Nach zwei Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung können Inhaber einer Blauen Karte eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 abgeschlossen. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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