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Verbraucherschutz wird weiter verbessert


Zahlreiche Neuerungen wird die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringen
Elektronische Lohnsteuerkarte kommt später - Ab dem Jahr 2012 können Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz)


(18.01.12) - Bitkom stellt die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2012 in den Bereichen IT, Telekommunikation und Internet im Überblick vor.

Im Bereich "Telekommunikation" gibt es Verbesserungen für Verbraucher. Zahlreiche Neuerungen wird die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringen. Folgende Änderungen treten voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2012 in Kraft:

>> Wartezeiten bei Servicerufnummern werden kostenlos. Da die Umstellung technisch aufwändig ist, wird die Regelung schrittweise umgesetzt. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenfrei.
>> Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel künftig höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Eine Mitnahme der Rufnummer muss möglich sein. Das gilt künftig auch für den Mobilfunk.
>> Telekommunikationsunternehmen müssen mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.
>> Bei Internetanschlüssen im Festnetz ist die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben.
>> Bei der Nutzung von Call-by-Call-Diensten muss in Zukunft vor dem Gespräch der Preis angesagt werden.

Schutz vor Kostenfallen im Internet im Bereich "E-Commerce". Eine Gesetzesänderung soll den elektronischen Geschäftsverkehr transparenter machen. Der endgültige Beschluss des Bundestages wird bis Sommer 2012 erwartet. Ziel ist es, die Verbraucher vor nicht gewünschten Käufen bzw. Abonnements zu schützen. In Zukunft müssen Kunden unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten. Dazu zählen der Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche (Button), muss die Beschriftung gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen.

Im Bereich "E-Government" startet die "E-Bilanz": Ab dem Jahr 2012 können Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz). Für das Wirtschaftsjahr 2011 ist die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses freiwillig, für die folgenden Jahre wird die E-Bilanz zwingend. Hintergrund: Buchführungspflichtige Unternehmen müssen nicht nur Steuererklärungen, sondern auch ihren Jahresabschluss für steuerliche Zwecke beim Finanzamt einreichen. Dazu gehören eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Elektronische Lohnsteuerkarte kommt später: Ursprünglich sollte das Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2012 auf eine rein elektronische Abwicklung umgestellt werden. Daraus wird aber nichts. Wegen technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung wurde der Start um ein Jahr verschoben. Folgen für die Arbeitnehmer: Die letztmalig für das Jahr 2010 ausgegebenen Lohnsteuerkarten auf Papier behalten ihre Gültigkeit. Ändern sich Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchenzugehörigkeit, muss der Arbeitnehmer die Angaben bei seinem Finanzamt ändern lassen. Die erfolgten Änderungen muss er seinem Arbeitgeber mitteilen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden.

Im Bereich der "Zuwanderung" sollen Erleichterungen kommen: Für Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland werden die Zuwanderungsregelungen vereinfacht. Die Verdienstgrenzen für den Erhalt einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis werden von 66.000 Euro auf 48.000 Euro pro Jahr gesenkt. Zudem wird die Blue-Card-Regelung der EU in deutsches Recht umgesetzt. Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte wird auf 44.000 Euro festgelegt, bei Mangelberufen (u.a. IT-Fachkräfte) soll sie 33.000 Euro betragen. Nach zwei Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung können Inhaber einer Blauen Karte eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 abgeschlossen. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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