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Entscheidungen für bestimmte Grippe-Impfstoffe


Compliance im Gesundheitswesen: Exklusiv-Ausschreibungen von Grippeimpfstoffen können Risiko darstellen
Ärzte und Apothekerverbände berichteten über Lieferengpässe in der Grippesaison 2012/2013 als Folge von solchen Exklusivverträgen

(18.04.13) - Exklusiv-Ausschreibungen von Grippeimpfstoffen durch Krankenkassen für gesetzlich Versicherte lassen Zweifel an der Sinnhaftigkeit solcher Verträge aufkommen, wenn Aspekte einer bürger- und versichertengerechten Versorgungsqualität dabei gegenüber monetären Aspekten in den Hintergrund treten, so Dr. Klaus Meyer-Lutterloh von der DGbV e.V. (Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V.) in Berlin.

Ärzte und Apothekerverbände berichteten über Lieferengpässe in der Grippesaison 2012/2013 als Folge von solchen Exklusivverträgen. Die Impfraten gingen beispielsweise in Schleswig-Holstein um ein Viertel zurück. In Bayern erkrankten doppelt so viele Menschen an Influenza wie im benachbarten Baden-Württemberg, wo es keine Ausschreibungen gegeben hat.

Verunsicherung von Ärzten, Apothekern und Patienten seien keine guten Voraussetzungen für die Erreichung von Impfzielen. Die Vertragspartner derartiger Ausschreibungen sollten die Mahnungen medizinischer Experten ernst nehmen und einseitige Entscheidungen für bestimmte Grippe-Impfstoffe aus rein finanziellen Gründen vermeiden. Die Devise müsse sein, nicht an Impfungen zu sparen, sondern durch Impfungen Krankheitsfälle und unnötige Kosten zu vermeiden.

Wirksamkeit und Patientensicherheit - das heißt gelebte konsequente Bürger- und Patientenorientierung - müssen Vorrang vor zu kurz gedachter Kostendämpfung haben. Dieser Grundsatz gehöre zu den Grundüberzeugungen der DGbV e.V., betonte Meyer-Lutterloh.

"Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) begleitet und entwickelt Konzepte für Verbesserungen des Versorgungsmanagements im deutschen Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der Komplexität des gesamten Systems und der wichtigen Rolle der Bürger, also der Versicherten und Patienten. Die DGbV ist unabhängig, fachübergreifend und gemeinnützig." (DGbV: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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