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USA und deren Verlust des Triple-A


Corporate Investment Policies ignorieren Herabstufung der USA
Herabstufung der US-Kreditwürdigkeit hatte bislang nur einen sehr geringen Effekt – Grund zur Entwarnung besteht indes nicht


(31.10.11) - Ganze 89 Prozent der Investment Policies von Unternehmen bleiben von der Herabstufung der USA und deren Verlust des Triple-A unberührt. Das zeigt der "Treasury Verdict", eine Live-Veranstaltung, bei der einige der renommiertesten Finanzexperten zu diesem Thema interviewt wurden und über konkrete Fragestellungen abstimmen konnten. Die Veranstaltung fand im Rahmen der EuroFinance's 20. International Cash and Treasury Management Konferenz von Euro Finance statt und wurde von J.P. Morgan Treasury Services gesponsert.

Bei der Abstimmung konnten die Teilnehmer unter anderem die Frage "Haben sich Ihre Investment Policies vor dem Hintergrund des US-Downgrades verändert?" mit "Ja" oder "Nein" beantworten. Das Ergebnis: 89 Prozent stimmten mit "Nein", 11 Prozent mit "Ja".

Dazu Andrew Sawers, Editorial Director von EuroFinance: Die Herabstufung der US-Kreditwürdigkeit hatte bislang nur einen sehr geringen Effekt – Grund zur Entwarnung besteht indes nicht. Solange aber zwei der drei maßgeblichen Ratingagenturen das Top Rating für die USA beibehalten, hat die Einschätzung von Standard & Poor’s kaum Einfluss auf die Investment-Entscheidungen der Verantwortlichen in den Unternehmen. Ansonsten würden sie sicher nicht in Assets mit einer schlechteren Bewertung als einem Triple A investieren."

Etwa 2.000 Finanzvorstände hatten sich vom 12. bis zum 14. Oktober in Rom getroffen, um die aktuelle und künftige Situation im Kontext der wirtschaftlichen Unsicherheit zu diskutieren. (EuroFinance: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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