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Wird EU-Datenschutzreform entschärft?


Datenschutz-Compliance: Wenn Unternehmen Daten verlieren, drohen nicht nur Geldstrafen
Versicherung gegen Non-Compliance: Anstatt Maßnahmen zu etablieren, die vor Datenverlusten schützen, haben viele Unternehmen entschieden, sich lieber gegen die finanziellen Folgen von Verstößen zu versichern


(28.03.13) - Ende Februar stimmte der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments gegen höhere Geldbußen für Unternehmen, die Datenschutzbestimmungen verletzen. Der von der Europäischen Kommission im Januar 2012 vorgelegte Reformvorschlag der EU-Datenschutzvorschriften hatte Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Stattdessen schlugen die Ausschussmitglieder nun vor, die Festsetzung der Bußgeldhöhe den nationalen Regulierungsbehörden zu überlassen. Iron Mountain vermutet deshalb, dass die Reform weniger streng ausfallen könnte.

93 Prozent aller großen und 76 Prozent aller kleinen Firmen geben zu, dass sie innerhalb der letzten zwei Jahre mit Sicherheitslücken zu kämpfen hatten (PwC: "Information Security Breaches Survey", April 2012. Befragt wurden 447 Unternehmen verschiedener Branchen in UK). Darüber hinaus hat Iron Mountain, Anbieter für Informationsmanagement und Datenschutz, in einer Studie (1) herausgefunden, dass über die Hälfte (53 Prozent) der europäischen Unternehmen davon ausgeht, auch in Zukunft Daten zu verlieren.

Anstatt Maßnahmen zu etablieren, die vor Datenverlusten schützen, haben viele Unternehmen entschieden, sich lieber gegen die finanziellen Folgen von Verstößen zu versichern. Dabei ist es für den langfristigen Unternehmenserfolg kosteneffizienter, Lücken in den Richtlinien zur Datensicherheit zu schließen und nicht zuzulassen, dass vertrauliche Informationen verloren gehen oder in falsche Hände geraten.

Datenverluste kosten Geld, Markenreputation und Kundenvertrauen
Wie hoch auch immer die Strafen für Datenschutzvergehen in Zukunft sein werden: Die finanziellen Folgen sind nicht das Einzige und Schlimmste, was Unternehmen zu befürchten haben. In der Regel leiden zudem die Markenreputation und das Kundenvertrauen. Denn schlechte Nachrichten verbreiten sich heutzutage schnell – auch und vor allem über die Social-Media-Kanäle. Sogar ein "kleiner" Datenverlust kann also ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

Unternehmen haften für ihre Daten(verluste)
Bevor Firmen Datenschutzmaßnahmen einleiten können, müssen sie sich ihrer Verantwortung für die Daten klar werden – wo und in welcher Form auch immer sie diese aufbewahren. Per Gesetz sind sie für ihre Daten – und Datenverluste – verantwortlich. Es ist daher Aufgabe der Unternehmen, ihr Informationsrisiko nachhaltig zu überprüfen, zu organisieren und zu minimieren – als Teil eines Corporate-Information-Responsibility-Programmes (CIR).

Die von der Europäischen Kommission avisierten EU-weiten Datenschutzregeln sehen unter anderem auch vor, dass Firmen schwere Datenschutzverletzungen innerhalb von 24 Stunden an die nationalen Aufsichtsbehörden melden müssen. Der Reformvorschlag wird sie folglich dazu zwingen, sich mit ihrem Informationsrisiko auseinanderzusetzen und die Integrität ihrer Daten zu überwachen. Das ist zugegebenermaßen eine Herausforderung, die sich nicht von heute auf morgen bewältigen lässt: Wo und in welcher Form Daten im Unternehmen vorhanden sind, ist in Zeiten von Social-Media und BYOD ("Bring your own device") schwierig zu überblicken.

Es gibt aber bereits "Good-Practice"-Beispiele, die als Vorbild dienen können. In Deutschland müssen Firmen einen Angestellten (oder ein Team) bestimmen, der für den Datenschutz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verantwortlich ist. Die Herausforderung wird sein, alle EU-Staaten dazu zu bringen, Beispielen wie diesem zu folgen.

(1) Opinion Matters für Iron Mountain, Nov./Dez. 2012. Befragt wurden 1.275 Entscheider, darunter 234 aus Deutschland, aus den Bereichen IT, Finanzen und Recht in Deutschland, Frankreich, Spanien, Holland, Ungarn und dem Vereinigten Königreich (Unternehmensgröße: 50 bis 5.000 Angestellte).
(Iron Mountain: ra)

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    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

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    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

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    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

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