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Kampf gegen unseriöses Inkasso


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert: Unangemessenen Druck beim Inkasso wirksam unterbinden
Ministerin fordert zudem einen noch besseren Schutz der Verbraucher gegen das Massenphänomen der unlauteren Werbeanrufe

(25.03.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken weitere Verbesserungen für den Verbraucherschutz. "Es ist gut und richtig, dass der Bund mit seinem Gesetzentwurf dieses Thema endlich voran bringt", sagte Merk. "Aber in einigen Bereichen müssen wir noch weiter gehen, um den ‘schwarzen Schafen‘ vor allem im Inkassobereich das Handwerk zu legen."

Ihre Vorschläge dazu legt die Ministerin auf den Tisch. "Vor allem beim Inkassowesen brauchen wir eine Eindämmung der unseriösen Methoden, die vielen Verbrauchern nur schaden und die ganze Branche in Verruf bringen", so Merk. "Dazu gehört für mich auch ein berufsrechtlicher Pflichtenkanon für Inkassodienstleister im Gesetz, etwa das Verbot der Ausübung unzulässigen Drucks."

Merk sagte weiter: "Richtig ist, dass der Bund die Vergütung der Inkassofirmen regulieren und damit wo nötig im Ergebnis auch deckeln will. Aber das sollten wir transparent ins Gesetz schreiben und nicht dem Verordnungsgeber überlassen. Und: Verbraucher sollen vor allem keine Anerkenntnisse in Ratenzahlungsvereinbarungen untergejubelt werden können. Damit soll einer Praxis unseriöser Inkassounternehmen entgegengewirkt werden, sich in scheinbar günstigen Ratenzahlungsvereinbarungen, die sie mit dem Schuldner abschließen, die zugrunde liegende Forderung und eine unangemessen hohe Vergütung absegnen zu lassen- was dem Verbraucher, der bestreitet, überhaupt etwas zu schulden, später Einwendungen abschneidet."

Die Ministerin fordert zudem einen noch besseren Schutz der Verbraucher gegen das Massenphänomen der unlauteren Werbeanrufe: "Die Abzocke am Telefon muss ein Ende haben. Deswegen sollten alle Verträge, die infolge solcher Werbeanrufe abgeschlossen werden, nur dann wirksam sein, wenn die Verbraucher sie hinterher per Brief oder E-Mail noch einmal bestätigen. Eine Beschränkung dieser sog. Bestätigungslösung nur auf Gewinnspiele, wie im Berliner Gesetzentwurf vorgesehen, reicht nicht aus."

Bayerns Justizministerin legt den Finger auch noch in eine weitere Wunde: "Die Menschen werden immer häufiger Opfer von Firmen, die nur unter Postfachadressen auftreten, aber dann, wenn es zum Stechen kommt, nicht greifbar sind. Wie soll man etwa den Gewinn auf einer Kaffeefahrt bei einer Firma einklagen, die nur unter einer Postfachadresse auftritt, tatsächlich aber gar nicht existiert bzw. nicht identifizierbar ist? Deshalb fordere ich: Bei Postfacheröffnungen muss es eine Identifizierungspflicht geben. Die Flucht in die Anonymität darf es nicht geben." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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