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Kampf gegen unseriöses Inkasso


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert: Unangemessenen Druck beim Inkasso wirksam unterbinden
Ministerin fordert zudem einen noch besseren Schutz der Verbraucher gegen das Massenphänomen der unlauteren Werbeanrufe

(25.03.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken weitere Verbesserungen für den Verbraucherschutz. "Es ist gut und richtig, dass der Bund mit seinem Gesetzentwurf dieses Thema endlich voran bringt", sagte Merk. "Aber in einigen Bereichen müssen wir noch weiter gehen, um den ‘schwarzen Schafen‘ vor allem im Inkassobereich das Handwerk zu legen."

Ihre Vorschläge dazu legt die Ministerin auf den Tisch. "Vor allem beim Inkassowesen brauchen wir eine Eindämmung der unseriösen Methoden, die vielen Verbrauchern nur schaden und die ganze Branche in Verruf bringen", so Merk. "Dazu gehört für mich auch ein berufsrechtlicher Pflichtenkanon für Inkassodienstleister im Gesetz, etwa das Verbot der Ausübung unzulässigen Drucks."

Merk sagte weiter: "Richtig ist, dass der Bund die Vergütung der Inkassofirmen regulieren und damit wo nötig im Ergebnis auch deckeln will. Aber das sollten wir transparent ins Gesetz schreiben und nicht dem Verordnungsgeber überlassen. Und: Verbraucher sollen vor allem keine Anerkenntnisse in Ratenzahlungsvereinbarungen untergejubelt werden können. Damit soll einer Praxis unseriöser Inkassounternehmen entgegengewirkt werden, sich in scheinbar günstigen Ratenzahlungsvereinbarungen, die sie mit dem Schuldner abschließen, die zugrunde liegende Forderung und eine unangemessen hohe Vergütung absegnen zu lassen- was dem Verbraucher, der bestreitet, überhaupt etwas zu schulden, später Einwendungen abschneidet."

Die Ministerin fordert zudem einen noch besseren Schutz der Verbraucher gegen das Massenphänomen der unlauteren Werbeanrufe: "Die Abzocke am Telefon muss ein Ende haben. Deswegen sollten alle Verträge, die infolge solcher Werbeanrufe abgeschlossen werden, nur dann wirksam sein, wenn die Verbraucher sie hinterher per Brief oder E-Mail noch einmal bestätigen. Eine Beschränkung dieser sog. Bestätigungslösung nur auf Gewinnspiele, wie im Berliner Gesetzentwurf vorgesehen, reicht nicht aus."

Bayerns Justizministerin legt den Finger auch noch in eine weitere Wunde: "Die Menschen werden immer häufiger Opfer von Firmen, die nur unter Postfachadressen auftreten, aber dann, wenn es zum Stechen kommt, nicht greifbar sind. Wie soll man etwa den Gewinn auf einer Kaffeefahrt bei einer Firma einklagen, die nur unter einer Postfachadresse auftritt, tatsächlich aber gar nicht existiert bzw. nicht identifizierbar ist? Deshalb fordere ich: Bei Postfacheröffnungen muss es eine Identifizierungspflicht geben. Die Flucht in die Anonymität darf es nicht geben." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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