Frist bei den SEPA-Lastschriften kürzer
SEPA: Einheitliche EU-Lastschrift vereinfacht, birgt aber auch Gefahren
Durch diese Vereinheitlichung für das europäische Einzugsgebiet können Tippfehler zu Fehlbuchungen führen
(03.11.09) - Mit SEPA (Single Euro Payments Area) möchte die EU einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum schaffen, indem sich alle 27 Mitglieder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen bewegen. Ziel ist es, den Zahlungsverkehr per Lastschrift zu vereinfachen und dies mit einer einheitlichen Version für Europa zu realisieren. Mit diesem Vorhaben sollen europaweit zwischen 50 und 100 Mrd. Euro eingespart werden, die derzeit aufgrund von nationalen rechtlichen Hindernissen den Zahlungsverkehr erschweren.
"Branchenkenner sind sich einig, dass mittelfristig SEPA-Lastschriftverfahren die inländischen Transaktionsprozesse ablösen werden", sagt Edith Rigler, Abteilungsleiterin Strategie und Geschäftsentwicklung bei VocaLink. "Alte Infrastrukturen und Formate werden dann nicht mehr benötigt. Die Vorteile für die Finanzinstitute: Auf lange Sicht werden Kosten für Transaktionen reduziert. Damit werden die Banken wettbewerbsfähiger und sind für zukünftige Anforderungen gerüstet, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren einhergehen", so Rigler weiter.
Auch für den Konsumenten gibt es Vorteile. Zum Beispiel können Bankkunden, die bisher ihre Auslandstransaktionen in Europa mit Hilfe von Überweisungen, Schecks und Bares abgewickelt haben, diese Zahlungskanäle bald der Vergangenheit zuordnen, denn sie benötigen künftig nur noch die EU-Lastschrift. Zudem werden diese internationalen Transaktionen auch schneller. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist 2012 sollen die Zahlungsvorgänge dann innerhalb eines Bankarbeitstages abgewickelt werden.
Allerdings gibt es auch eine Gefahr. Durch diese Vereinheitlichung für das europäische Einzugsgebiet können Tippfehler zu Fehlbuchungen führen. Das System überprüft nämlich nur die eingegebene Kontonummer auf Echtheit. Sollte diese existieren, erfolgt die Überweisung, ohne zu prüfen, ob dabei auch der richtige Empfänger gemeint ist.
Deshalb raten die Bankexperten, sofort Widerspruch einzureichen, da die Frist bei den Lastschriften kürzer ist. Allerdings haben die Banken bereits eingeräumt, dass sie den Kunden bei Problemen unterstützen wollen. (VocaLink: ra)
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Weitere Informationen:
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