Transparenz und Rechtssicherheit
vzbv will faire Beweislastverteilung: Bund muss neues Patientenrechtegesetz nachbessern
Behandlungsfehlerprozess: Opfer von Behandlungsfehlern müssen schnell zu ihrem Recht kommen
(24.09.12) - "Die Bundesregierung muss das Patientenrechtegesetz nachbesseren. Opfer von Behandlungsfehlern müssen im Streitfall zügig zu ihrem Recht kommen", fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Auf Einladung des Verbands diskutierten Vertreter von Politik, Gesundheitswesen und Patienten über den Entwurf für das Patientenrechtegesetzes. Anfang November soll es verabschiedet werden.
Von Behandlungsfehlern Betroffene können ihre Ansprüche oft nicht durchsetzen, weil die Beweislast vor Gericht nicht fair verteilt ist. Die Bundesregierung hat bestehendes Richterrecht jetzt nachträglich in gesetzliche Normen gefasst. "Es ist gut, dass es jetzt ein Gesetz gibt, dass für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen soll", sagte Gerd Billen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Wir sehen aber noch großen Verbesserungsbedarf, damit das Gesetz besser wird als die bestehende Rechtsprechung. Wer durch menschliches Versagen gesundheitliche Schäden erleidet, muss schnell und unkompliziert zu seinem Recht kommen."
Jedes Jahr sterben in Deutschland nach Angabe des Aktionsbündnisses Patientenrechte rund 17.500 Menschen im Krankenhaus an vermeidbaren Fehlern. Wer sich nach einem Behandlungsfehler wehrt, muss oft mit einer zermürbenden Odysse vor Schlichtungsstellen und Gerichten rechnen, die Jahre dauern kann und schließlich keinen Schadenersatz bringt.
Deshalb fordert der vzbv konkrete Nachbesserungen. Dazu zählt eine faire Verteilung der Beweislast bei Behandlungsfehlern: Bislang muss der Patient nicht nur Schaden und Fehler nachweisen, sondern auch, dass der Fehler des Arztes tatsächlich den Schaden verursacht hat - das überfordert Betroffene oftmals. Das Schlichtungswesen muss reformiert werden. Schließlich gebührt dem Thema Risikominimierung in den Krankenhäusern ein höherer Stellenwert.
Die komplizierten juristischen Probleme bei einem Behandlungsfehlerprozess werden in der heutigen Veranstaltung des vzbv an einem Beispielfall veranschaulicht und daraus der Handlungsbedarf für den Gesetzgeber abgeleitet. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.