Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Transparenz und Rechtssicherheit


vzbv will faire Beweislastverteilung: Bund muss neues Patientenrechtegesetz nachbessern
Behandlungsfehlerprozess: Opfer von Behandlungsfehlern müssen schnell zu ihrem Recht kommen


(24.09.12) - "Die Bundesregierung muss das Patientenrechtegesetz nachbesseren. Opfer von Behandlungsfehlern müssen im Streitfall zügig zu ihrem Recht kommen", fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Auf Einladung des Verbands diskutierten Vertreter von Politik, Gesundheitswesen und Patienten über den Entwurf für das Patientenrechtegesetzes. Anfang November soll es verabschiedet werden.

Von Behandlungsfehlern Betroffene können ihre Ansprüche oft nicht durchsetzen, weil die Beweislast vor Gericht nicht fair verteilt ist. Die Bundesregierung hat bestehendes Richterrecht jetzt nachträglich in gesetzliche Normen gefasst. "Es ist gut, dass es jetzt ein Gesetz gibt, dass für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen soll", sagte Gerd Billen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Wir sehen aber noch großen Verbesserungsbedarf, damit das Gesetz besser wird als die bestehende Rechtsprechung. Wer durch menschliches Versagen gesundheitliche Schäden erleidet, muss schnell und unkompliziert zu seinem Recht kommen."

Jedes Jahr sterben in Deutschland nach Angabe des Aktionsbündnisses Patientenrechte rund 17.500 Menschen im Krankenhaus an vermeidbaren Fehlern. Wer sich nach einem Behandlungsfehler wehrt, muss oft mit einer zermürbenden Odysse vor Schlichtungsstellen und Gerichten rechnen, die Jahre dauern kann und schließlich keinen Schadenersatz bringt.

Deshalb fordert der vzbv konkrete Nachbesserungen. Dazu zählt eine faire Verteilung der Beweislast bei Behandlungsfehlern: Bislang muss der Patient nicht nur Schaden und Fehler nachweisen, sondern auch, dass der Fehler des Arztes tatsächlich den Schaden verursacht hat - das überfordert Betroffene oftmals. Das Schlichtungswesen muss reformiert werden. Schließlich gebührt dem Thema Risikominimierung in den Krankenhäusern ein höherer Stellenwert.

Die komplizierten juristischen Probleme bei einem Behandlungsfehlerprozess werden in der heutigen Veranstaltung des vzbv an einem Beispielfall veranschaulicht und daraus der Handlungsbedarf für den Gesetzgeber abgeleitet. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen