Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Kontrollbarometer für Lebensmittel


Gestaltung der Lebensmittelüberwachung: vzbv fordert einheitliche Verbraucherinformation
Restaurantbesucher sollen schon an der Tür erkennen, wie es um die Hygiene in der Küche bestellt ist

(24.09.12) - "Die Verbraucherschutzminister müssen in ihren Ländern das Kontrollbarometer an der Gaststättentür durchsetzen, damit Verbraucher Qualität klar erkennen", fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), im Vorfeld des Ministertreffens ab 13. September. Vom Bund vorgegebene einheitliche Standards würden den Druck auf bisher unwillige Länder erhöhen.

Nachdem Lebensmittelkontrollen in Gaststätten, Bäckereien und Metzgereien in den vergangenen Jahren immer wieder Mängel in der Hygiene offenbarten, hatten sich die Verbraucherschutzminister der Länder bereits 2010 auf eine bundeseinheitliche Veröffentlichung der Ergebnisse verständigt. 2011 unterstrich der Bundesrechnungshof die Dringlichkeit eines bundesweit einheitlichen Handelns der Länder, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind. "Eine praxisgerechtere Gestaltung der Lebensmittelüberwachung ist dringend geboten, um Mängel unverzüglich abstellen zu können", bekräftigt Martin Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.

Noch wehren sich Unternehmen, so dass mit den Wirtschaftsministern zunächst nur eine freiwillige Einführung vereinbart werden konnte. Der Bund will nun rechtliche Unsicherheiten für eine verbindliche Regelung in den Bundesländern beseitigen. Er weigert sich jedoch, selbst einen Vorschlag für ein einheitliches Kontrollbarometer als Transparenzmodell für die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung zu unterbreiten. Verbraucherschützer Billen sieht die Zeit für klare Schritte von Bund und Ländern gekommen: "Das Vertrauen in die Wirksamkeit der Lebensmittelüberwachung und die Qualität von gastronomischen Angeboten gewinnen Verbraucher nur durch Klarheit!"

Gleichzeitig spricht sich der vzbv für den Ausbau der Internetplattform lebensmittelwarnung.de aus. Verbraucher sollten demnach zukünftig nicht nur Warnungen vor Gesundheitsgefährdungen auf einer zentralen Seite finden, sondern auch Hinweise auf Täuschungen. Er begrüßt die Initiativen einiger Länder, zum Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes am 1. September mit eigenen Internetportalen über die Ergebnisse ihrer Kontrollen von Lebensmitteln und anderen Verbraucherprodukten zu informieren.

Die Bundesverbände der Verbraucherzentralen und der Lebensmittelkontrolleure sind sich einig: Nun sollten die Länder auch den nächsten Schritt folgen lassen und nach einem einheitlichen, für Verbraucher nachvollziehbaren System vorgehen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen