Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Honorarberatung auf dem Finanzmarkt


vzbv: Erforderlich ist eine gesetzliche Regulierung der Finanzberatung auf Honorarbasis, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird
Verbraucher benötigen eine faire Alternative zum provisionsgesteuerten Vertrieb


(31.01.12) - Die Bundesregierung muss die Honorarberatung im Finanzmarkt gesetzlich regeln, um endlich eine Alternative zum provisionsgesteuerten Vertrieb zu schaffen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Vorfeld der Bundestagsdebatte zu einem entsprechenden SPD-Antrag. "Die Regierung hat eine Regelung versprochen, aber bislang nicht geliefert", kritisiert Vorstand Gerd Billen. Erforderlich sei eine gesetzliche Regulierung der Finanzberatung auf Honorarbasis, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert werde. Zudem müsse eine provisionsfreie Produktvermittlung gewährleistet werden. Der SPD-Antrag ist aus Sicht des vzbv dafür eine gute Grundlage.

Derzeit existiert in Deutschland die Dienstleistung Finanzberatung auf Honorarbasis praktisch nicht. Der Löwenanteil der Finanzvermittlung ist provisionsgesteuert. Dabei sind die Vermittler keine Berater, sondern Verkäufer, die bestimmte Produkte vertreiben und an den Provisionen verdienen. Die Folge: Das Beratungsgespräch ist nicht ergebnisoffen, die Beratung in vielen Fällen nicht bedarfsgerecht. "Der Gesetzgeber muss einen Rechtsrahmen schaffen, der die Honorarberatung stärkt", fordert Gerd Billen. "Langfristig muss es allerdings darum gehen, sich vom provisionsgesteuerten Vertrieb ganz zu verabschieden."

Eine effektive Regulierung der Finanzberatung auf Honorarbasis muss aus Sicht des vzbv folgende Punkte abdecken:
>>
Das Berufsbild der Finanzberatung auf Honorarbasis muss gesetzlich definiert werden, um Verbrauchern Rechtssicherheit zu gewährleisten, wenn sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.

>> Die Finanzberatung auf Honorarbasis muss berechtigt sein, auch Produkte zu vermitteln. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beratung provisionsfrei erfolgt. Eine Pflicht zum Angebot von provisionsfreien Nettotarifen ist hierfür die sinnvollste Lösung.

>> Der Gesetzgeber muss für den Beruf des Finanzberaters auf Honorarbasis bestimmte, nachzuweisende Qualifikationen vorschreiben.

>> Die Aufsicht über Finanzberater auf Honorarbasis sollte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angesiedelt sein.

>> Es sind umfassende vorvertragliche Informations- und Aufklärungspflichten des Finanzberaters über die angebotene Dienstleistung (Leistungsbeschreibung) und seine Vergütung gesetzlich zu verankern. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen