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Im Spitzensport wird im großen Stil gedopt


Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert klare Regeln für fairen Sport
Gesetz müsse in der Lage sein, der immer perfektionierteren Dopingmethoden Herr zu werden

(13.02.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erinnerte an ihre Forderung, die Anwendung von Doping-Methoden und damit beispielsweise auch das Eigenblutdoping eindeutig unter Strafe zu stellen und auch den dopenden Sportler selbst ins Visier zu nehmen.

"Wir sehen hier leider wieder, dass im Spitzensport in großem Stil gedopt wird", so Merk. "Davor dürfen wir im Interesse der ehrlichen und fairen Spitzensportler nicht die Augen verschließen. Wir müssen stattdessen ganz klar den Besitz verbotener Dopingmittel vom ersten Milligramm an unter Strafe stellen. Nur so haben unsere Staatsanwaltschaften ausreichende Ermittlungsansätze, um auch gegen den dopenden Sportler selbst vorgehen zu können." Bisher steht nur der Besitz größerer Mengen von Dopingmitteln unter Strafe, der aber beim Sportler nur selten nachgewiesen werden kann.

Außerdem muss das Gesetz nach Merk in der Lage sein, der immer perfektionierteren Dopingmethoden Herr zu werden. "Die jetzt zur Diskussion stehenden Fälle von Eigenblutdoping zeigen, dass der Gesetzgeber hier ein klares Signal setzen und die Anwendung unerlaubter Dopingmethoden ohne Wenn und Aber unter Strafe stellen muss. Das derzeitige Arzneimittelgesetz, das nach wie vor versucht, einzelne Methoden in Verbindung mit Stoffen unter Strafe zu stellen, wird mit jeder neuen Methode an seine Grenzen stoßen. Stattdessen brauchen wir eine klare Regelung: Die Anwendung verbotener Methoden muss unabhängig von der Art der verwendeten Stoffe unter Strafe stehen, wie das in meinem Gesetzentwurf vorgesehen ist - nur so schließen wir Schlupflöcher und sorgen für einen ehrlichen und fairen Sport." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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