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Vereinfachtes Fusionskontrollverfahren


Fusionen: Europäische Kommission genehmigt das Joint Venture von Porsche und Schuler
Unternehmen wird ein Metallpresswerk in Deutschland errichten und betreiben



Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Joint Ventures durch die deutsche Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche"), die zum Volkswagen-Konzern gehört, und die deutsche Schuler AG, die zum Andritz-Konzern gehört, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Das Unternehmen wird ein Metallpresswerk in Deutschland errichten und betreiben.

Der Volkswagen Konzern ist weltweit durch verschiedene Unternehmen in der Herstellung und Lieferung von Kraftfahrzeugen, sowie in den damit verbundenen Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen tätig. Schuler ist in der Umformtechnik tätig und bietet der Metall- und Automobilindustrie weltweit Pressen, Automatisierungslösungen, Werkzeuge, Know-how und Dienstleistungen an.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme angesichts der begrenzten Aktivitäten des Joint Ventures im Europäischen Wirtschaftsraum keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft. Die Transaktion wurde im Rahmen des vereinfachten Fusionskontrollverfahrens geprüft. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 10.10.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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