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Vereinfachtes Fusionskontrollverfahren


Fusionen: Europäische Kommission genehmigt das Joint Venture von Porsche und Schuler
Unternehmen wird ein Metallpresswerk in Deutschland errichten und betreiben



Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Joint Ventures durch die deutsche Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche"), die zum Volkswagen-Konzern gehört, und die deutsche Schuler AG, die zum Andritz-Konzern gehört, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Das Unternehmen wird ein Metallpresswerk in Deutschland errichten und betreiben.

Der Volkswagen Konzern ist weltweit durch verschiedene Unternehmen in der Herstellung und Lieferung von Kraftfahrzeugen, sowie in den damit verbundenen Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen tätig. Schuler ist in der Umformtechnik tätig und bietet der Metall- und Automobilindustrie weltweit Pressen, Automatisierungslösungen, Werkzeuge, Know-how und Dienstleistungen an.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme angesichts der begrenzten Aktivitäten des Joint Ventures im Europäischen Wirtschaftsraum keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft. Die Transaktion wurde im Rahmen des vereinfachten Fusionskontrollverfahrens geprüft. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 10.10.18


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