Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Veräußerung der Varta-Sparte von Spectrum Brands


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme der Unternehmenssparte für Batterien und tragbare Beleuchtungsprodukte von Spectrum Brands durch Energizer unter Auflagen
Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass Spectrum Brands ihre regionale Varta-Sparte veräußert



Die Europäische Kommission hat die Übernahme der Unternehmenssparte für Batterien und tragbare Beleuchtungsprodukte von Spectrum Brands durch Energizer nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen sind in der Lieferung von Verbraucherbatterien tätig. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass Spectrum Brands ihre regionale Varta-Sparte veräußert. Energizer und Spectrum Brands sind zwei der weltweit größten Hersteller und Lieferanten von Verbraucherbatterien. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkaufen sie ihre Batterien unter den Marken Energizer, Varta und Rayovac. Ihre Produktportfolios umfassen Haushaltsbatterien (wie AA- und AAA-Batterien), Spezialbatterien (wie Batterien für Fotoapparate und Uhren) und Hörgerätebatterien.

Die Untersuchung der Kommission
Auf der Grundlage ihrer vorläufigen Untersuchung hatte die Kommission Bedenken, dass die geplante Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb in einer Reihe von EWR-Ländern erheblich eingeschränkt hätte, insbesondere auf den Produktmärkten für:

>> Einweg-Haushaltsbatterien,
>> wiederaufladbare Haushaltsbatterien,
>> Spezialbatterien,
>> Hörgerätebatterien (insbesondere solche, die an Großhändler wie Supermärkte oder Elektrofachmärkte verkauft werden) und
>> tragbare Batterieladegeräte.

Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen wäre auf einer Reihe von EWR-Märkten bei Weitem der größte Lieferant (und in einigen Fällen der einzige Lieferant) dieser Produkte geworden, und es wäre nur noch ein geringer Wettbewerbsdruck von anderen Unternehmen ausgegangen. Die Kommission hatte daher Bedenken, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb beeinträchtigen und zu höheren Preisen sowie einer geringeren Auswahl für die Verbraucher führen würde.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Energizer Folgendes angeboten:
>> die Veräußerung der Varta-Sparte von Spectrum Brands. Dies umfasst insbesondere die Veräußerung der gesamten Tätigkeiten von Spectrum Brands im Bereich Haushalts- und Spezialbatterien, Ladegeräte und tragbare Beleuchtungsprodukte mit und ohne Varta-Markenname – im Wirtschaftsraum Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA-Raum), der mehr als 100 Länder umfasst.
>> Abschluss einer exklusiven Liefer- und Lizenzvereinbarung mit dem Käufer der Varta-Sparte für den Verkauf von Hörgerätebatterien der Marke Rayovac an Großhändler im EMEA-Raum. Dies ermöglicht es dem Käufer, bis zum Auslaufen der Liefervereinbarung durch eine Umfirmierungsstrategie sein eigenes Hörgerätebatterie-Unternehmen zu entwickeln.

Durch diese Verpflichtungen werden die Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen auf den nationalen Märkten, bezüglich derer die Kommission Bedenken geäußert hatte, beseitigt.
Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Zusagen den Wettbewerb nicht gefährdet. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.

Unternehmen und Produkte
Das US-amerikanische Unternehmen Energizer produziert und vermarktet Verbraucherbatterien, die unter den Marken Energizer und Eveready verkauft werden, sowie tragbare Batterieladegeräte und Beleuchtungsprodukte.
Spectrum Brands ist ein diversifiziertes US-amerikanisches Konsumgüterunternehmen. Seine Sparte für Verbraucherbatterien und tragbare Beleuchtungsprodukte vertreibt Verbraucherbatterien unter den Markennamen Varta und Rayovac sowie Batterien von Eigenmarken. Das Unternehmen verkauft auch tragbare Ladegeräte und tragbare Beleuchtungsprodukte.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 28.01.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen