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EU-weites Marktüberwachungssystem


Europäisches Parlament stimmt für sicherere Produkte und bessere Marktüberwachung
Unsichere Produkte: Durch die leichtere Identifizierung und bessere Rückverfolgbarkeit können sie in der EU schnell vom Markt genommen werden

(07.05.14) - Die Europäische Kommission begrüßt das Votum des Europäischen Parlaments zugunsten neuer Vorschriften zur Verbesserung der Sicherheit der auf dem Binnenmarkt angebotenen Verbraucherprodukte – auch der aus Drittländern eingeführten – und zur Verstärkung der Marktüberwachung für alle Nicht-Lebensmittel-Produkte. Dies wird dazu beitragen, den Verbraucherschutz weiter zu verbessern. Darüber hinaus werden gleiche Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen geschaffen und es wird sichergestellt, dass verantwortungsbewusste Hersteller nicht unter dem unlauteren Wettbewerb durch Produkte zu leiden haben, die den europäischen Sicherheits- oder Umweltvorschriften nicht entsprechen.

Unsichere Produkte sollten gar nicht erst zu den Verbrauchern oder anderen Nutzern gelangen. Durch die leichtere Identifizierung und bessere Rückverfolgbarkeit derartiger Produkte können sie in der EU schnell vom Markt genommen werden. Die neuen Vorschriften werden der Wirtschaft und den Verbrauchern außerdem nützen, weil sichergestellt wird, dass das Ursprungsland eines Produkts nach klaren und eindeutigen Regeln angegeben wird.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Kommissar für Industrie und Unternehmertum, sagte dazu: "Ich freue mich, dass das Parlament für die neuen Maßnahmen zugunsten von sichereren, vorschriftsgemäßen Produkten gestimmt hat. Dadurch werden die Verbraucher vor Gesundheitsrisiken und die Wirtschaft vor unlauterem Wettbewerb geschützt. Eine konsequente Marktüberwachung in der gesamten EU ist notwendig, um Schwachstellen, die das öffentliche Interesse gefährden und unausgewogene Handelsbedingungen schaffen, zu verhindern. Wir hoffen, dass auch der Rat diese Maßnahmen billigen wird."

Kommissar Neven Mimica, zuständig für Verbraucherpolitik, erklärte: "Verbraucher müssen darauf vertrauen könne, dass auf dem EU-Binnenmarkt angebotene Produkte sicher sind. Das heutige Votum des Parlaments stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Produktsicherheit und Marktüberwachung dar. Zudem soll die Einhaltung der Vorschriften wirksamer durchgesetzt werden."

Verbesserung der Produktsicherheit und der Marktüberwachung

Die wichtigsten vom Europäischen Parlament gebilligten Änderungen:
>> Klarere Pflichten und kohärentere sektorübergreifende Vorschriften für Hersteller, Importeure und Vertreiber, um die Sicherheit aller Verbraucherprodukte zu gewährleisten. Dadurch sinken die Konformitätskosten für die Wirtschaft, was insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen wird.

>> Ein einziges kohärentes Regelwerk für die Marktüberwachung, durch das die nationalen Marktaufsichtsbehörden wirksamere Mittel an die Hand bekommen, um Sicherheitsanforderungen durchzusetzen und gegen gefährliche, nicht vorschriftsgemäße Produkte vorzugehen. Dadurch werden EU-weit sichere und vorschriftsgemäße Produkte mit einem noch höheren Schutzniveau bereitgestellt und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den EU-Binnenmarkt gestärkt.

>> Durch die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten kann bei Sicherheitsproblemen schnell und wirksam reagiert werden. Die Hersteller und Einführer müssen deshalb dafür sorgen, dass die Produkte (oder ihre Verpackung) eine Angabe ihres Ursprungslandes tragen. Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben.

>> Schaffung eines stärker auf Kooperation ausgerichteten EU-weiten Marktüberwachungssystems. Durch die bessere Koordinierung der Produktsicherheitskontrollen wird zudem unlauterer Wettbewerb durch unehrliche Händler unterbunden.

>> Straffung der Verfahren zur Meldung gefährlicher Produkte und Ausschöpfung von Synergien zwischen den bestehenden Systemen RAPEX (Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte) und ICSMS (Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung).

Nächste Schritte
Der Vorschlag wird nun dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. Nach der Annahme durch den Rat dürften die neuen Vorschriften im Jahr 2015 in Kraft treten. ihre Durchsetzung wird von den nationalen Marktaufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten übernommen.

Hintergrund
In der EU sowie den EFTA- und EWR-Ländern dürfen Waren frei zirkulieren, und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen können in diesen Ländern mit insgesamt über 490 Millionen Einwohnern Produkte kaufen bzw. verkaufen.

Die EU-Produktsicherheitsbestimmungen und die Vorschriften über die kontinuierliche Marktüberwachung durch nationale Behörden bilden die Grundlage eines sicheren Binnenmarktes. Derzeit sind diese Vorschriften jedoch auf verschiedene Rechtsakte verteilt, wodurch Lücken und Überschneidungen entstehen. Wenn der Rat zustimmt, werden die Richtlinie 87/357/EWG über Lebensmittelimitate und die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit durch eine neue, zeitgemäße Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten ersetzt werden. Parallel sollen die Bestimmungen zur Marktüberwachung in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden, der für alle Produkte (außer Lebensmittel) gilt. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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